Reisepass verloren oder gestohlen: Verlustanzeige im Bürgerbüro, Express-Reisepass und Notfall-Lösungen für den Urlaub
Der Verlust des Reisepasses kurz vor einer geplanten Fernreise sorgt bei Betroffenen unverzüglich für Stress und große Verunsicherung. Da der Reisepass als amtliches Identitätsdokument für Einreisen außerhalb der Europäischen Union zwingend vorgeschrieben ist, kann ein plötzliches Abhandenkommen den gesamten Urlaub oder eine geschäftliche Auslandsreise gefährden. Neben der Sorge um den bevorstehenden Flug besteht in Deutschland zudem eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Verlustmeldung, um Missbrauch und Identitätsdiebstahl vorzubeugen. Für die Entgegennahme der Verlustanzeige und die Beantragung eines neuen Dokuments sind die kommunalen Bürgerbüros und Passbehörden am Hauptwohnsitz zuständig. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Schritte Sie sofort einleiten müssen, wie Sie einen Express-Reisepass erhalten und welche Kosten anfallen.
Sofortmaßnahme: Die gesetzliche Verlust- und Diebstahlsanzeige
Sobald Sie feststellen, dass Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie handeln. Nach dem Passgesetz sind Sie rechtlich verpflichtet, den Verlust unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:
- Bei Diebstahl: Wenn das Dokument gestohlen wurde, müssen Sie den Vorfall zuerst bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Polizei nimmt eine Diebstahlsanzeige auf und trägt den Pass im Fahndungssystem (INPOL) als gestohlen ein. Die Polizeibestätigung müssen Sie anschließend im Bürgerbüro vorlegen.
- Bei einfachem Verlust: Haben Sie den Pass verlegt oder im Haushalt verloren, geben Sie die Verlustanzeige direkt vor Ort im Bürgerbüro ab. Die Passbehörde sperrt das Dokument im elektronischen Melderegister. Sollte der alte Pass später wieder auftauchen, müssen Sie dies der Behörde ebenfalls sofort melden, da das Dokument durch die Fahndungsausschreibung ungültig wird.
Schneller Ersatz: Express-Reisepass und vorläufiger Pass
Da die reguläre Herstellung eines neuen Reisepasses in der Bundesdruckerei im Normalfall rund vier bis sechs Wochen dauert, stehen Bürgern bei Zeitnot zwei Notfall-Optionen zur Verfügung:
- Der Express-Reisepass: Geht der Antrag bis 12:00 Uhr mittags bei der Bundesdruckerei ein, liegt der fertige biometrische Reisepass in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Werktagen im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Er ist vollwertig und 10 Jahre (bzw. 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren) gültig.
- Der vorläufige Reisepass: Steht die Reise bereits am selben oder nächsten Tag an und selbst ein Express-Pass käme zu spät, kann das Bürgerbüro direkt vor Ort einen grünen, vorläufigen Reisepass ausstellen. Dieser gilt maximal ein Jahr, wird jedoch nicht von allen Zielplätzen (wie beispielsweise den USA im Rahmen der visumfreien ESTA-Einreise) als vollwertiges Reisedokument anerkannt.
Mitzubringende Unterlagen und die Kosten im Bürgerbüro
Für den Antrag im Bürgerbüro ist ein persönliches Erscheinen zwingend vorgeschrieben, da biometrische Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) erfasst werden müssen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis oder eine Geburtsurkunde im Original.
- Lichtbild: Ein aktuelles, biometrisches Passbild nach den neuesten Bestimmungen.
- Diebstahlsanzeige: Die Bescheinigung der Polizei (sofern ein Diebstahl vorlag).
- Reisenachweis: Flugtickets oder Buchungsbestätigungen (zwingend erforderlich für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses).
Die Gebühren richten sich nach dem Alter des Antragstellers und der gewählten Dringlichkeit. Ein regulärer Reisepass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro (unter 24 Jahren 37,50 Euro). Für das Expressverfahren erheben die Kommunen einen Zuschlag von einheitlich 32 Euro. Ein vorläufiger Reisepass schlägt mit 26 Euro zu Buche.
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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Passgesetz (PassG) und die behördliche Verwaltungspraxis der Passbehörden in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei, die Terminkapazitäten der Bürgerbüros sowie die Einreisebestimmungen ausländischer Staaten variieren, sind verbindliche Details direkt bei der Passbehörde Ihres Wohnortes oder beim Auswärtigen Amt einzuholen.

