Reisepass verloren oder gestohlen: Verlustanzeige im Bürgerbüro, Express-Reisepass und Notfall-Lösungen für den Urlaub

Der Verlust des Reisepasses kurz vor einer geplanten Fernreise sorgt bei Betroffenen unverzüglich für Stress und große Verunsicherung. Da der Reisepass als amtliches Identitätsdokument für Einreisen außerhalb der Europäischen Union zwingend vorgeschrieben ist, kann ein plötzliches Abhandenkommen den gesamten Urlaub oder eine geschäftliche Auslandsreise gefährden. Neben der Sorge um den bevorstehenden Flug besteht in Deutschland zudem eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Verlustmeldung, um Missbrauch und Identitätsdiebstahl vorzubeugen. Für die Entgegennahme der Verlustanzeige und die Beantragung eines neuen Dokuments sind die kommunalen Bürgerbüros und Passbehörden am Hauptwohnsitz zuständig. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Schritte Sie sofort einleiten müssen, wie Sie einen Express-Reisepass erhalten und welche Kosten anfallen.

Sofortmaßnahme: Die gesetzliche Verlust- und Diebstahlsanzeige

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie handeln. Nach dem Passgesetz sind Sie rechtlich verpflichtet, den Verlust unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:

Schneller Ersatz: Express-Reisepass und vorläufiger Pass

Da die reguläre Herstellung eines neuen Reisepasses in der Bundesdruckerei im Normalfall rund vier bis sechs Wochen dauert, stehen Bürgern bei Zeitnot zwei Notfall-Optionen zur Verfügung:

Mitzubringende Unterlagen und die Kosten im Bürgerbüro

Für den Antrag im Bürgerbüro ist ein persönliches Erscheinen zwingend vorgeschrieben, da biometrische Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) erfasst werden müssen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Die Gebühren richten sich nach dem Alter des Antragstellers und der gewählten Dringlichkeit. Ein regulärer Reisepass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro (unter 24 Jahren 37,50 Euro). Für das Expressverfahren erheben die Kommunen einen Zuschlag von einheitlich 32 Euro. Ein vorläufiger Reisepass schlägt mit 26 Euro zu Buche.

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Sollte Ihre gesamte Brieftasche verloren gegangen sein, müssen Sie auch die Fahrerlaubnis neu beantragen. Welche Regeln für die eidesstattliche Versicherung und vorläufige Nachweise beim Straßenverkehrsamt gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Führerschein verloren: Ersatz & Kosten beim Amt.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Passgesetz (PassG) und die behördliche Verwaltungspraxis der Passbehörden in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei, die Terminkapazitäten der Bürgerbüros sowie die Einreisebestimmungen ausländischer Staaten variieren, sind verbindliche Details direkt bei der Passbehörde Ihres Wohnortes oder beim Auswärtigen Amt einzuholen.

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