Reisepass für Kinder beantragen: Neuregelung ab Geburt, Zustimmungserklärung der Eltern, biometrisches Passbild und Kosten im Bürgerbüro

Ein bevorstehender Familienurlaub im Ausland erfordert eine rechtzeitige Überprüfung der Reisedokumente aller Familienmitglieder. Für Kinder galt über viele Jahre hinweg eine Sonderregelung mit dem sogenannten Kinderreisepass. Dieser wurde jedoch vom Gesetzgeber ersatzlos abgeschafft, um Fälschungssicherheit und weltweite Anerkennung an den Grenzen zu gewährleisten. Seitdem benötigen Kinder ab der Geburt für Reisen außerhalb der Europäischen Union einen regulären, biometrischen Reisepass. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums reicht weiterhin ein Personalausweis für Kinder aus. Da die Erstellung des Kinder-Reisepasses durch die Bundesdruckerei mehrere Wochen in Anspruch nimmt und die Beantragung bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten strengen gesetzlichen Auflagen unterliegt, sollten Eltern den Gang zum Bürgerbüro frühzeitig planen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Unterlagen erforderlich sind, wann eine Vollmacht benötigt wird und welche Sonderregeln für Baby-Passbilder gelten.

Die Neuregelung: Biometrischer Reisepass statt Kinderreisepass

Der neue ePass für Kinder entspricht technisch dem regulären Reisepass für Erwachsene und verfügt über einen integrierten Mikrochip, auf dem das biometrische Foto sowie ab dem vollendeten 6. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke des Kindes gespeichert werden:

Regelungen bei gemeinsamen oder alleinigem Sorgerecht

Da die Beantragung eines Ausweisdokuments für ein minderjähriges Kind eine Vertretungshandlung darstellt, legt das Passgesetz strenge Schutzvorschriften bezüglich des Sorgerechts fest:

Bearbeitungszeit, Express-Pass und amtliche Gebühren

Die Herstellung eines Reisepasses in der Bundesdruckerei dauert im Regelfall etwa vier bis sechs Wochen. In den Sommerferien kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Steht die Reise bereits kurz bevor, kann gegen Aufpreis ein Express-Reisepass beantragt werden, der innerhalb von drei bis vier Werktagen im Bürgerbüro abholbereit ist.

Die Gebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren beträgt bundeseinheitlich 37,50 Euro. Für das Expressverfahren erheben die Behörden einen zusätzlichen Aufschlag von 32 Euro. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

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Wurde der Reisepass oder Ausweis Ihres Kindes im Urlaub gestohlen oder verlegt?
Wenn Ausweisdokumente verloren gehen oder gestohlen werden, muss unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Behörde erstattet werden. Welche Notfall-Optionen im Bürgerbüro gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Reisepass verloren: Express-Pass & Regeln im Bürgeramt.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Passgesetz (PassG) und die behördliche Verwaltungspraxis der Einwohnermeldeämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei sowie die Terminkapazitäten der Bürgerbüros variieren, sind verbindliche Details direkt bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einzuholen.

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