Reisepass für Kinder beantragen: Neuregelung ab Geburt, Zustimmungserklärung der Eltern, biometrisches Passbild und Kosten im Bürgerbüro
Ein bevorstehender Familienurlaub im Ausland erfordert eine rechtzeitige Überprüfung der Reisedokumente aller Familienmitglieder. Für Kinder galt über viele Jahre hinweg eine Sonderregelung mit dem sogenannten Kinderreisepass. Dieser wurde jedoch vom Gesetzgeber ersatzlos abgeschafft, um Fälschungssicherheit und weltweite Anerkennung an den Grenzen zu gewährleisten. Seitdem benötigen Kinder ab der Geburt für Reisen außerhalb der Europäischen Union einen regulären, biometrischen Reisepass. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums reicht weiterhin ein Personalausweis für Kinder aus. Da die Erstellung des Kinder-Reisepasses durch die Bundesdruckerei mehrere Wochen in Anspruch nimmt und die Beantragung bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten strengen gesetzlichen Auflagen unterliegt, sollten Eltern den Gang zum Bürgerbüro frühzeitig planen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Unterlagen erforderlich sind, wann eine Vollmacht benötigt wird und welche Sonderregeln für Baby-Passbilder gelten.
Die Neuregelung: Biometrischer Reisepass statt Kinderreisepass
Der neue ePass für Kinder entspricht technisch dem regulären Reisepass für Erwachsene und verfügt über einen integrierten Mikrochip, auf dem das biometrische Foto sowie ab dem vollendeten 6. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke des Kindes gespeichert werden:
- Gültigkeitsdauer: Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist maximal 6 Jahre gültig. Ändert sich das Gesichtsbild des Kindes im Säuglings- oder Kleinkindalter jedoch so stark, dass eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, verliert der Pass vorzeitig seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
- Persönliches Erscheinen: Das Kind muss unabhängig vom Alter (bereits ab der Geburt) bei der Antragstellung persönlich im Bürgerbüro anwesend sein, da die Behörde die Identität prüfen und ab 6 Jahren Fingerabdrücke erfassen muss.
- Sonderfall Baby-Passbild: Auch für Säuglinge und Kleinkinder muss ein biometrisches Passbild vorgelegt werden. Allerdings gelten bei Säuglingen gemilderte Vorgaben hinsichtlich des Blickkontakts und des geschlossenen Mundes.
Regelungen bei gemeinsamen oder alleinigem Sorgerecht
Da die Beantragung eines Ausweisdokuments für ein minderjähriges Kind eine Vertretungshandlung darstellt, legt das Passgesetz strenge Schutzvorschriften bezüglich des Sorgerechts fest:
- Gemeinsames Sorgerecht: Steht das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zu (egal ob verheiratet oder getrennt lebend), muss der Antrag von beiden Sorgeberechtigten gestellt werden. Kommt nur ein Elternteil mit dem Kind ins Bürgerbüro, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung (Vollmacht) des anderen Elternteils sowie dessen Personalausweis im Original oder als Kopie vorgelegt werden.
- Alleineiges Sorgerecht: Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, muss dies gegenüber der Passbehörde nachgewiesen werden (z. B. durch ein gerichtliches Sorgerechtsurteil, eine Negativbescheinigung des Jugendamtes oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Bearbeitungszeit, Express-Pass und amtliche Gebühren
Die Herstellung eines Reisepasses in der Bundesdruckerei dauert im Regelfall etwa vier bis sechs Wochen. In den Sommerferien kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Steht die Reise bereits kurz bevor, kann gegen Aufpreis ein Express-Reisepass beantragt werden, der innerhalb von drei bis vier Werktagen im Bürgerbüro abholbereit ist.
Die Gebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren beträgt bundeseinheitlich 37,50 Euro. Für das Expressverfahren erheben die Behörden einen zusätzlichen Aufschlag von 32 Euro. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original (oder Stammbuch).
- Ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes.
- Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile.
- Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils.
- Bisheriges Ausweisdokument des Kindes (falls bereits vorhanden).
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Wenn Ausweisdokumente verloren gehen oder gestohlen werden, muss unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Behörde erstattet werden. Welche Notfall-Optionen im Bürgerbüro gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Reisepass verloren: Express-Pass & Regeln im Bürgeramt.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Passgesetz (PassG) und die behördliche Verwaltungspraxis der Einwohnermeldeämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei sowie die Terminkapazitäten der Bürgerbüros variieren, sind verbindliche Details direkt bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einzuholen.

