Personalausweis für Kinder beantragen: Gültiges Reisedokument für die EU, Zustimmung der Sorgeberechtigten und Regeln im Bürgerbüro

Ein Ausflug oder Urlaub im europäischen Ausland gehört für viele Familien zum Jahresablauf dazu. Nach dem Wegfall des alten, grünen Kinderreisepasses sind viele Eltern verunsichert, welches Reisedokument für ihren Nachwuchs erforderlich ist. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie im Schengen-Raum (wie etwa nach Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Kroatien oder Skandinavien) ist ein teurer Reisepass nicht zwingend notwendig. In diesen Staaten ist der Personalausweis für Kinder als amtliches Identitätsdokument vollumfänglich anerkannt. Ein Personalausweis kann bereits ab der Geburt für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche ausgestellt werden. Da das Dokument von der Bundesdruckerei hergestellt wird und die Beantragung bei minderjährigen Kindern die Vertretung durch die sorgeberechtigten Eltern erfordert, sollte der Behördengang frühzeitig vor Reiseantritt eingeplant werden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen gelten, welche Vollmachten erforderlich sind und welche Kosten entstehen.

Voraussetzungen, Gültigkeit und Ausweisentscheidungen ab Geburt

Der Personalausweis für Kinder unterscheidet sich optisch nicht vom Ausweis für Erwachsene. Er ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet, auf dem das biometrische Lichtbild und ab dem vollendeten 6. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke gespeichert werden:

Regelungen zum Sorgerecht und Vertretung im Bürgeramt

Da Minderjährige nicht geschäftsfähig sind, stellen die sorgeberechtigten Eltern den Antrag im Namen des Kindes. Das Pass- und Ausweisgesetz schreibt klare Regeln zum Schutz des Kindes vor:

Bearbeitungszeit und amtliche Gebühren im Bürgerbüro

Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei liegt im Regelfall bei etwa zwei bis vier Wochen. Eine Express-Herstellung gibt es beim Personalausweis im Gegensatz zum Reisepass nicht. Bei extremer Zeitnot kann das Bürgerbüro vor Ort lediglich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, der im Regelfall drei Monate gültig ist.

Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt bundeseinheitlich 22,80 Euro. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Folgende Unterlagen müssen Sie zum Termin mitbringen:

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Geht Ihre Urlaubsreise in ein Land außerhalb der Europäischen Union?
Für Fernreisen (z. B. in die USA, die Türkei, nach Ägypten oder Großbritannien) reicht ein Personalausweis für Kinder im Regelfall nicht aus. Hier wird ein biometrischer ePass verlangt. Welche Sonderregeln dafür gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Reisepass für Kinder beantragen: Regeln & Sorgerecht im Bürgeramt.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Personalausweisgesetz (PAuswG) und die behördliche Verwaltungspraxis der Einwohnermeldeämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei, die Einreisebestimmungen der Zielländer sowie die Terminkapazitäten der Bürgerbüros variieren, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder beim Auswärtigen Amt einzuholen.

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