Personalausweis für Kinder beantragen: Gültiges Reisedokument für die EU, Zustimmung der Sorgeberechtigten und Regeln im Bürgerbüro
Ein Ausflug oder Urlaub im europäischen Ausland gehört für viele Familien zum Jahresablauf dazu. Nach dem Wegfall des alten, grünen Kinderreisepasses sind viele Eltern verunsichert, welches Reisedokument für ihren Nachwuchs erforderlich ist. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie im Schengen-Raum (wie etwa nach Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Kroatien oder Skandinavien) ist ein teurer Reisepass nicht zwingend notwendig. In diesen Staaten ist der Personalausweis für Kinder als amtliches Identitätsdokument vollumfänglich anerkannt. Ein Personalausweis kann bereits ab der Geburt für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche ausgestellt werden. Da das Dokument von der Bundesdruckerei hergestellt wird und die Beantragung bei minderjährigen Kindern die Vertretung durch die sorgeberechtigten Eltern erfordert, sollte der Behördengang frühzeitig vor Reiseantritt eingeplant werden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen gelten, welche Vollmachten erforderlich sind und welche Kosten entstehen.
Voraussetzungen, Gültigkeit und Ausweisentscheidungen ab Geburt
Der Personalausweis für Kinder unterscheidet sich optisch nicht vom Ausweis für Erwachsene. Er ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet, auf dem das biometrische Lichtbild und ab dem vollendeten 6. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke gespeichert werden:
- Gültigkeitsdauer: Für Antragsteller unter 24 Jahren ist der Personalausweis maximal 6 Jahre gültig. Verändert sich das Gesichtsbild im Säuglings- oder Kleinkindalter jedoch so stark, dass eine zweifelsfreie Identifizierung bei Grenzkontrollen unmöglich wird, verliert der Ausweis vorzeitig seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
- Persönliches Erscheinen des Kindes: Das Kind muss bei der Beantragung zwingend persönlich im Bürgerbüro anwesend sein, damit die Behörde die Identität feststellen und ab dem 6. Geburtstag die Fingerabdrücke erfassen kann. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Antrag zudem selbst eigenhändig unterschreiben.
- Biometrisches Lichtbild: Für den Antrag ist ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Bei Säuglingen und Kleinkinden gelten abgemilderte Vorgaben bezüglich des geraden Blicks in die Kamera und des geschlossenen Mundes.
Regelungen zum Sorgerecht und Vertretung im Bürgeramt
Da Minderjährige nicht geschäftsfähig sind, stellen die sorgeberechtigten Eltern den Antrag im Namen des Kindes. Das Pass- und Ausweisgesetz schreibt klare Regeln zum Schutz des Kindes vor:
- Gemeinsames Sorgerecht: Leben die Eltern zusammen oder teilen sie sich das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide Elternteile der Ausstellung zustimmen. Spricht nur ein Elternteil zusammen mit dem Kind im Bürgerbüro vor, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung (Vollmacht) des anderen Sorgeberechtigten sowie dessen Personalausweis im Original oder als gut lesbare Kopie vorgelegt werden.
- Alleiniges Sorgerecht: Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist dies gegenüber der Meldebehörde nachzuweisen (z. B. durch ein gerichtliches Sorgerechtsurteil, eine Auskunft aus dem Sorgeregister / Negativbescheinigung des Jugendamtes oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).
Bearbeitungszeit und amtliche Gebühren im Bürgerbüro
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei liegt im Regelfall bei etwa zwei bis vier Wochen. Eine Express-Herstellung gibt es beim Personalausweis im Gegensatz zum Reisepass nicht. Bei extremer Zeitnot kann das Bürgerbüro vor Ort lediglich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, der im Regelfall drei Monate gültig ist.
Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt bundeseinheitlich 22,80 Euro. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Folgende Unterlagen müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original (oder Stammbuch der Familie).
- Ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes.
- Gültige Ausweisdokumente aller sorgeberechtigten Elternteile.
- Gegebenenfalls die unterschriebene Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils.
- Bisheriges Ausweisdokument oder Kinderreisepass des Kindes (falls vorhanden).
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Für Fernreisen (z. B. in die USA, die Türkei, nach Ägypten oder Großbritannien) reicht ein Personalausweis für Kinder im Regelfall nicht aus. Hier wird ein biometrischer ePass verlangt. Welche Sonderregeln dafür gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Reisepass für Kinder beantragen: Regeln & Sorgerecht im Bürgeramt.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Personalausweisgesetz (PAuswG) und die behördliche Verwaltungspraxis der Einwohnermeldeämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei, die Einreisebestimmungen der Zielländer sowie die Terminkapazitäten der Bürgerbüros variieren, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder beim Auswärtigen Amt einzuholen.

