Internationalen Führerschein beantragen: Voraussetzung EU-Kartenführerschein, Gültigkeit, Mietwagen im Ausland und Kosten

Ein Roadtrip entlang der US-Westküste, eine Fernreise durch Thailand, Neuseeland oder ein Urlaub im südlichen Afrika: Wer im außereuropäischen Ausland mit dem Mietwagen, Wohnmobil oder Roller unterwegs sein möchte, steht oft vor der Frage, welche Dokumente bei Polizeikontrollen oder der Fahrzeugübernahme vorgelegt werden müssen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie den EWR-Staaten reicht der nationale deutsche Führerschein im Scheckkartenformat uneingeschränkt aus. Außerhalb Europas verlangen viele Staaten und internationale Mietwagenanbieter jedoch zusätzlich einen amtlichen Internationalen Führerschein (oft fälschlicherweise als internationaler Führerschein bezeichnet). Bei diesem Dokument handelt es sich rechtlich nicht um einen eigenständigen Führerschein, sondern um eine amtliche Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnisklassen in mehrere Sprachen. Das Ausweisdokument wird von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wann das Dokument Pflicht ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten auf Sie zukommen.

Zwingende Voraussetzung: Der EU-Scheckkartenführerschein

Die wichtigste rechtliche Vorgabe vor dem Behördengang: Ein Internationaler Führerschein darf nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausschließlich Inhabern eines EU-weit einheitlichen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer und Abkommen (1926er vs. 1968er Abkommen)

Bei der Ausstellung unterscheidet die Behörde nach zwei verschiedenen internationalen Abkommen über den Straßenverkehr, je nachdem, in welches Reiseland Sie reisen möchten:

Eine Verlängerung des Internationalen Führerscheins ist gesetzlich nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von einem oder drei Jahren muss bei Bedarf ein neuer Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Ablauf, erforderliche Unterlagen und Gebühren

Besitzen Sie bereits den neuen Scheckkartenführerschein, wird der Internationale Führerschein im Bürgerbüro oder Straßenverkehrsamt im Regelfall direkt vor Ort ausgestellt und sofort ausgehändigt. Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

Die Bearbeitungsgebühr für die Erteilung eines Internationalen Führerscheins ist moderat und liegt im Bundesdurchschnitt bei etwa 15 bis 20 Euro. Wenn zusätzlich der Alt-Führerschein in die Scheckkarte umgetauscht werden muss, fallen dafür gesonderte Pflichtgebühren (ca. 25 bis 30 Euro) an.

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Da der Internationale Führerschein zwingend die neue Plastikkarte voraussetzt, sollten Sie die Fristen für den Pflichtumtausch beachten. Welche Unterlagen das Straßenverkehrsamt dafür verlangt, lesen Sie in unserem Ratgeber Führerschein umtauschen: Fristen & Regeln beim Amt.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie die internationalen Abkommen über den Straßenverkehr. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Akzeptanz von Führerscheindokumenten im Ausland vom jeweiligen Gastland und den Bestimmungen der Autovermietungen abhängt, sind verbindliche Details vor der Reise direkt beim Auswärtigen Amt oder der Vertretung des Reiselandes einzuholen.

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