Internationalen Führerschein beantragen: Voraussetzung EU-Kartenführerschein, Gültigkeit, Mietwagen im Ausland und Kosten
Ein Roadtrip entlang der US-Westküste, eine Fernreise durch Thailand, Neuseeland oder ein Urlaub im südlichen Afrika: Wer im außereuropäischen Ausland mit dem Mietwagen, Wohnmobil oder Roller unterwegs sein möchte, steht oft vor der Frage, welche Dokumente bei Polizeikontrollen oder der Fahrzeugübernahme vorgelegt werden müssen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie den EWR-Staaten reicht der nationale deutsche Führerschein im Scheckkartenformat uneingeschränkt aus. Außerhalb Europas verlangen viele Staaten und internationale Mietwagenanbieter jedoch zusätzlich einen amtlichen Internationalen Führerschein (oft fälschlicherweise als internationaler Führerschein bezeichnet). Bei diesem Dokument handelt es sich rechtlich nicht um einen eigenständigen Führerschein, sondern um eine amtliche Übersetzung der nationalen Fahrerlaubnisklassen in mehrere Sprachen. Das Ausweisdokument wird von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wann das Dokument Pflicht ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten auf Sie zukommen.
Zwingende Voraussetzung: Der EU-Scheckkartenführerschein
Die wichtigste rechtliche Vorgabe vor dem Behördengang: Ein Internationaler Führerschein darf nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausschließlich Inhabern eines EU-weit einheitlichen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.
- Alte Papierführerscheine (Grau / Rosa): Wenn Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins (oder eines DDR-Führerscheins) sind, kann der Internationale Führerschein nicht direkt ausgestellt werden. In diesem Fall müssen Sie zeitgleich oder vorab den Umtausch in den neuen EU-Scheckkartenführerschein beantragen.
- Kombinierte Beantragung: Wenn der Führerscheinumtausch und der internationale Antrag zusammen eingereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit, da der Kartenführerschein erst in der Bundesdruckerei hergestellt werden muss.
- Mitführungspflicht: Der Internationale Führerschein ist nur in Kombination mit Ihrem nationalen deutschen Scheckkartenführerschein gültig. Im Ausland müssen stets beide Dokumente mitgeführt werden.
Gültigkeitsdauer und Abkommen (1926er vs. 1968er Abkommen)
Bei der Ausstellung unterscheidet die Behörde nach zwei verschiedenen internationalen Abkommen über den Straßenverkehr, je nachdem, in welches Reiseland Sie reisen möchten:
- Abkommen von 1968: Dies ist die gängigste Variante. Der Ausweis ist strong>drei Jahre gültig (oder bis zum Ablauf des nationalen Führerscheins) und wird in den meisten Staaten weltweit anerkannt (z. B. USA, Kanada, viele Staaten Asiens und Afrikas).
- Abkommen von 1926: Für einige wenige Reiseländer (wie beispielsweise Ägypten) gilt noch das ältere Abkommen. Dieser Führerschein ist nur ein Jahr gültig.
Eine Verlängerung des Internationalen Führerscheins ist gesetzlich nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von einem oder drei Jahren muss bei Bedarf ein neuer Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Ablauf, erforderliche Unterlagen und Gebühren
Besitzen Sie bereits den neuen Scheckkartenführerschein, wird der Internationale Führerschein im Bürgerbüro oder Straßenverkehrsamt im Regelfall direkt vor Ort ausgestellt und sofort ausgehändigt. Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Der nationale EU-Scheckkartenführerschein.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild.
Die Bearbeitungsgebühr für die Erteilung eines Internationalen Führerscheins ist moderat und liegt im Bundesdurchschnitt bei etwa 15 bis 20 Euro. Wenn zusätzlich der Alt-Führerschein in die Scheckkarte umgetauscht werden muss, fallen dafür gesonderte Pflichtgebühren (ca. 25 bis 30 Euro) an.
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Da der Internationale Führerschein zwingend die neue Plastikkarte voraussetzt, sollten Sie die Fristen für den Pflichtumtausch beachten. Welche Unterlagen das Straßenverkehrsamt dafür verlangt, lesen Sie in unserem Ratgeber Führerschein umtauschen: Fristen & Regeln beim Amt.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie die internationalen Abkommen über den Straßenverkehr. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Akzeptanz von Führerscheindokumenten im Ausland vom jeweiligen Gastland und den Bestimmungen der Autovermietungen abhängt, sind verbindliche Details vor der Reise direkt beim Auswärtigen Amt oder der Vertretung des Reiselandes einzuholen.

