Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten & benötigte Unterlagen

In Deutschland läuft eine der größten bürokratischen Umtauschaktionen der Verkehrsgeschichte: Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen alte Führerscheine in das neue, EU-weit einheitliche Scheckkartenformat umgetauscht werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Dokumente fälschungssicherer zu machen und ein einheitliches europäisches Register aufzubauen. Da der Umtausch in gestaffelten Stufen erfolgt, stehen jedes Jahr Hunderttausende Autofahrer vor der Frage, wann sie an der Reihe sind und welche Stolperfallen beim Gang zum Amt drohen.

Hintergrund: Warum muss der Führerschein überhaupt umgetauscht werden?

Die rechtliche Grundlage basiert auf der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Vor Januar 2013 ausgestellte Führerscheine genügen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards gegen Fälschungen. Zudem verändern sich Gesichter im Laufe der Jahrzehnte, weshalb die neuen Dokumente ein aktuelles Lichtbild erfordern. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen rein administrativen Umtausch. Ihre eigentliche Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Sie müssen keine neue Fahrprüfung ablegen und auch keine medizinischen Tests nachweisen (Sonderregelungen für Lkw-Klassen ausgenommen).

Die gesetzlichen Pflichtfristen im Detail

Um eine Überlastung der lokalen Straßenverkehrsämter und Bürgerbüros zu verhindern, hat der Gesetzgeber den Umtausch in zwei große Phasen aufgeteilt. Die Frist hängt entweder von Ihrem Geburtsjahr oder vom Ausstellungsjahr des Dokuments ab.

1. Graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine (Ausstellung bis 31. Dezember 1998)

Bei den klassischen Papierdokumenten ist ausschließlich das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich, unabhängig davon, wann die Fahrprüfung tatsächlich abgelegt wurde:

Geburtsjahr des Fahrers Stichtag für den Pflichtumtausch Status
Vor 1953 19. Januar 2033 Noch viel Zeit
1953 – 1958 19. Januar 2022 Abgelaufen
1959 – 1964 19. Januar 2023 Abgelaufen
1965 – 1970 19. Januar 2024 Abgelaufen
1971 oder später 19. Januar 2025 Abgelaufen

2. Ältere Scheckkartenführerscheine (Ausstellung vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013)

Besitzen Sie bereits eine Plastikkarte, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist Ihr Geburtsjahr völlig egal. Hier zählt einzig das Ausstellungsjahr, welches auf der Vorderseite des Kärtchens unter Ziffer 4a zu finden ist:

Ausstellungsjahr Stichtag für den Pflichtumtausch Status
1999 – 2001 19. Januar 2026 Abgelaufen
2002 – 2004 19. Januar 2027 Aktuell in der Pflicht!
2005 – 2007 19. Januar 2028 Demnächst
2008 19. Januar 2029 In Vorbereitung
2009 19. Januar 2030 In Vorbereitung
2010 19. Januar 2031 In Vorbereitung
2011 19. Januar 2032 In Vorbereitung
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033 Letzte Stufe

Benötigte Unterlagen: Was müssen Sie zum Amt mitbringen?

Um Verzögerungen oder die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden, sollten Sie die erforderlichen Dokumente im Vorfeld vollständig zusammenstellen. Für den regulären Umtausch der PKW- und Motorradklassen benötigen Sie:

Ablauf und Kosten des Verfahrens

Die reine Verwaltungsgebühr für den Umtausch ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundesweit einheitlich geregelt und liegt bei rund 25 Euro. Hinzu kommen eventuelle Kosten für die Anforderung von Dokumenten oder die Erstellung des Passbildes.

Das Direktversand-Verfahren: Standardmäßig müssen Sie das neue Dokument nach einigen Wochen Produktion in der Bundesdruckerei wieder persönlich beim Amt abholen. Um einen zweiten Behördengang zu vermeiden, bieten fast alle Kommunen gegen einen geringen Aufpreis von ca. 5 Euro den sogenannten Direktversand an. Der neue Scheckkartenführerschein wird Ihnen dann per Einwurf-Einschreiben direkt nach Hause geliefert.

Sonderregelung: Was passiert mit alten Lkw- und Motorrad-Fahrerlaubnissen?

Besonders Besitzer der alten Klasse 3 (PKW bis 7,5 Tonnen) müssen beim Umtausch aufpassen. Wenn Sie diesen Führerschein umschreiben lassen, erhalten Sie automatisch die neuen Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L.

Wer jedoch die Berechtigung behalten möchte, Züge mit bis zu drei Achsen und einem Gesamtgewicht von bis zu 17,5 Tonnen zu führen (die alte Unterklasse CE 79), muss dies beim Umtausch explizit beantragen. Ab dem 50. Lebensjahr ist für den Erhalt dieser schweren Klassen zudem alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung (Sehtest und ärztliches Gutachten) zwingend erforderlich. Versäumt man diesen Schritt, erlischt die Berechtigung für die schweren Gespanne dauerhaft.

Vorsicht bei Fristüberschreitung – Welche Strafen drohen?
Wer die für sich gültige Frist verstreichen lässt und weiterhin mit dem alten Dokument ein Fahrzeug führt, begeht ausdrücklich keine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG). Die eigentliche Erlaubnis zu fahren erlischt nicht. Es handelt sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit, da das Dokument ungültig geworden ist. Die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 10 Euro erheben und eine Mängelkarte ausstellen.

Deutlich teurer und unangenehmer kann es jedoch im Ausland werden. Polizeibehörden in anderen EU-Staaten blockieren Fahrzeuge bei ungültigen Dokumenten häufiger oder verhängen drastische Bußgelder. Auch Autovermietungen verweigern in der Praxis oft die Herausgabe von Mietwagen, wenn die deutsche Umtauschfrist abgelaufen ist.

Gültigkeit der neuen Scheckkarte

Der neu ausgestellte Führerschein ist nach der Ausgabe genau 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss das Dokument erneut administrativ verlängert werden, um das Passbild zu aktualisieren. Dies dient ausschließlich dem Fälschungsschutz und der Aktualität des Lichtbilds im zentralen Verkehrszentralregister.

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Müssen Sie Ihren Führerschein wegen einer Namensänderung oder dem Ablauf von Lkw-Klassen erneuern?
Wenn es sich bei Ihnen nicht um den allgemeinen Pflichtumtausch der alten Papierdokumente handelt, sondern das Dokument aufgrund von Beschädigung, Hochzeit oder Befristungen aktualisiert werden muss, gelten andere Regeln. Welche Gutachten und Kosten anfallen, lesen Sie im Ratgeber Führerschein erneuern: Lkw-Klassen & Namensänderung.

Disclaimer: Die in diesem Ratgeber bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und Aufklärung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der behördlichen Abläufe übernommen werden. Bei individuellen Fragen oder Grenzfällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle.

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