Hunde­steuer Befreiung und Ermäßigung: Voraus­setzungen, Fristen und Nachweise

Die Hundesteuer ist eine der ältesten kommunalen Aufwandsteuern in Deutschland. Jede Stadt und Gemeinde legt die Höhe der Abgabe über ihre eigene Hundesteuersatzung autonom fest. Während für den Ersthund je nach Wohnort zwischen 30 und über 180 Euro fällig werden, steigen die Sätze für Zweithunde oder sogenannte Listenhunde oft drastisch an. Was viele Hundehalter nicht wissen: Nahezu jede kommunale Satzung sieht konkrete Tatbestände für eine vollständige Steuerbefreiung oder eine 50-prozentige Steuerermäßigung vor. Ob bei der Adoption aus dem örtlichen Tierheim, beim Halten eines ausgebildeten Assistenzhundes oder bei geringem Haushaltseinkommen – dieser Ratgeber erklärt, welche Nachweise das städtische Steueramt verlangt und wie Sie den Antrag form- und fristgerecht stellen.

Gründe für eine vollständige Hundesteuerbefreiung

Eine 100-prozentige Befreiung von der Hundesteuer wird von den Kommunen gewährt, wenn das Halten des Hundes einem zwingenden gesundheitlichen, beruflichen oder tierschützerischen Zweck dient:

Typische Ermäßigungs- und Befreiungsgründe im Vergleich

Die kommunalen Satzungen unterscheiden klar zwischen dauerhaften Befreiungen und teilweisen Ermäßigungen des Steuersatzes:

Haltungsgrund / Nachweis Befreiung / Ermäßigung Erforderlicher Nachweis
Assistenz- / Blindenhund 100 % Befreiung Schwerbehindertenausweis & Ausbildungsnachweis des Hundes
Tierheim-Adoption 100 % (meist 1–2 Jahre befristet) Tierschutzvertrag / Adoptionsnachweis des Tierheims
Wachhund (Alleinlage) 50 % Ermäßigung Lageplan des Anwesens (mind. 100–200 m vom nächsten Haus)
Bürgergeld / Grundsicherung 50 % Ermäßigung (mancherorts 100 %) Aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters / Sozialamts
Begleithundeprüfung / Hundeführerschein 50 % Ermäßigung (oft 1 Jahr) Prüfungsurkunde / Sachkundenachweis des Verbands

Hundesteuerermäßigung bei geringem Einkommen und Sozialleistungsbezug

Da die Hundesteuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Halters besteuern soll, sehen die Satzungen sozialer Härtefallregelungen vor:

Wachhunde in Alleinlage und landwirtschaftliche Betriebe

Hunde, die der Bewachung abgelegener Gebäude oder gewerblicher Anlagen dienen, werden steuerlich begünstigt:

Antragstellung und Fristen beim Steueramt

Eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung tritt niemals automatisch ein. Halter müssen die Vergünstigung aktiv beim Steuer- oder Kassenamt der Gemeinde beantragen:

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Haben Sie Fragen zur Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde, Probleme mit der Anerkennung von Befreiungsnachweisen oder Fragen zu Härtefallanträgen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Ihre Erfahrungen austauschen:

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das kommunale Hundesteuerrecht in Deutschland. Da Steuersätze, Ermäßigungstatbestände und Nachweispflichten in den Satzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden autonom geregelt sind, sind verbindliche Auskünfte ausschließlich beim Steueramt oder der Stadtkasse Ihrer zuständigen Kommune einzuholen.

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