Gespaltene Abwassergebühr für Grundstücke: Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr, Erfassung versiegelter Flächen, Zisternen, Ökopflaster und Gebührenbefreiung
Die Abrechnung der kommunalen Abwassergebühren erfolgt in Deutschland nach dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit über die sogenannte gespaltene Abwassergebühr (auch bekannt als gesplittete Abwassergebühr). Während früher die Gesamtkosten der Entwässerung pauschal an den Frischwasserverbrauch gekoppelt wurden, trennen die Städte und Gemeinden die Gebühren heute strikt in zwei eigenständige Posten: die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr). Wer sein Grundstück stark versiegelt, leitet bei Regenfällen große Mengen Wasser in die öffentliche Kanalisation ein und verursacht dadurch hohe Kapazitätskosten im Kanalnetz. Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr richtet sich daher nach den quadratmetergenauen versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen Regenwasser in den Kanal gelangt. Regelmäßige Überprüfungen durch die Abwasserbetriebe – oft mittels hochauflösender Befliegungen und Luftbilder – führen bei Eigentümern häufig zu Korrekturbescheiden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie sich die Gebühren zusammensetzen, wie versiegelte Flächen bewertet werden und wie Sie durch Zisternen, Versickerungsanlagen oder Ökopflaster Gebühren sparen können.
Unterschied zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Die beiden Gebührenbestandteile der Entwässerungssatzung basieren auf völlig unterschiedlichen Maßstäben:
- Schmutzwassergebühr: Berechnet das häusliche oder gewerbliche Abwasser aus Küche, Bad und Toilette. Als Berechnungsmaßstab dient der tatsächliche Frischwasserverbrauch in Kubikmetern (m³), gemessen über den Hauptwasserzähler der Stadtwerke.
- Niederschlagswassergebühr: Berechnet die Beseitigung des von Dachflächen, Zufahrten, Terrassen und Höfen abfließenden Regenwassers. Maßstab ist die bebaute und befestigte Fläche in Quadratmetern (m²), von der aus Regenwasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Bewertung der Versiegelungsarten (Faktoren)
Nicht jede befestigte Fläche leitet die gleiche Menge Regenwasser in den Kanal ab. In den Abwassersatzungen der Kommunen werden Flächen daher mit unterschiedlichen Relevanzfaktoren gewichtet:
- Vollständig versiegelte Flächen (Faktor 1,0): Standarddächer, Asphalteindeckungen, Betonflächen und geschlossene Pflasterungen lassen kein Wasser durch. Sie fließen zu 100 Prozent in die Gebührenberechnung ein.
- Stark oder teils versiegelte Flächen (Faktor 0,5 bis 0,7): Pflasterungen mit Breitfugen, Por Pflaster, Klinker oder Rasengittersteine ermöglichen eine teilweise Versickerung auf dem Grundstück. Hier gewähren die Abwasserbetriebe prozentuale Nachlässe.
- Gründächer (Faktor 0,3 bis 0,5): Extensiv oder intensiv begrünte Dachflächen speichern Niederschlagswasser im Gründachaufbau und verdunsten einen Großteil davon. Sie werden deutlich gebührenreduziert angerechnet.
Möglichkeiten zur Gebührenbefreiung und Einsparung
Grundstückseigentümer können ihre jährliche Abwasserrechnung durch bauliche Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück spürbar reduzieren:
- Reine Versickerung auf dem Grundstück: Wird das Niederschlagswasser über eine Versickerungsmulde, eine Rigole oder einen Sickerwellenschacht vollständig auf dem eigenen Grundstück zur Versickerung gebracht und gibt es keinen Überlauf in den städtischen Kanal, entfällt die Gebühr für diese Flächen komplett.
- Nutzung von Regenwasser-Zisternen: Bei der Nutzung einer Regenwasser-Sammelanlage (Zisterne) zur Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung (z. B. für die Toilettenspülung) gewähren die Kommunen Pauschalabzüge pro Kubikmeter Zisternenvolumen oder verringern die anzurechnende Quadratmeterfläche.
- Korrektur der Selbstauskunft: Nach einer Befliegung erhalten Eigentümer Erfassungsbögen zur Überprüfung. Werden Flächen fälschlicherweise als angeschlossen gewertet, obwohl das Wasser im Garten versickert, sollte unverzüglich Einspruch eingelegt und die Korrektur beantragt werden.
Forum Bürgerfragen
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Wer Trinkwasser für die Gartenbewässerung nutzt, kann über einen Zwischenzähler die Schmutzwassergebühr für diese Wassermenge sparen. Alle Details lesen Sie im Ratgeber Gartenwasserzähler anmelden: Abwassergebühren sparen & Einbauregeln.
Achtung: Grundwasserbohrungen müssen vorab bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Welche Regeln gelten, erfahren Sie im Ratgeber Gartenbrunnen bohren & anmelden: Regeln der Wasserbehörde.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie die Entwässerungs- und Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da Versiegelungsfaktoren, Befreiungstatbestände bei Zisternen und Gebührensätze autonom durch die kommunalen Abwasserbetriebe geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Stadtentwässerung oder Stadtkasse Ihres Wohnortes einzuholen.

