Das kommunale Fundbüro: Verlustmeldung einreichen, Finderlohn berechnen und Eigentumsrechte sichern
Ob der Haustürschlüssel, das Smartphone oder das Portemonnaie: Es passiert meistens in einem unachtsamen Moment, und ein wichtiger Gegenstand ist spurlos verschwunden. Auf der anderen Seite stehen ehrliche Finder vor der Frage, wie sie mit einer aufgesammelten Sache richtig umgehen müssen. In Deutschland ist das Fundwesen gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, die praktische Umsetzung liegt jedoch komplett in den Händen der Städte und Gemeinden. Die Fundbehörde im Rathaus oder Bürgerbüro verwahrt die Gegenstände und versucht, Eigentümer und Finder zusammenzubringen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie die Verlustmeldung funktioniert, welche Fristen gelten und wie viel Finderlohn Ihnen zusteht.
Etwas verloren? So funktioniert die Verlustmeldung
Wenn Sie einen Gegenstand im öffentlichen Raum (auf der Straße, im Park) verloren haben, sollten Sie umgehend eine Verlustanzeige beim örtlichen Fundbüro aufgeben. Dies geht persönlich, telefonisch oder in vielen Kommunen über ein digitales Online-Fundbüro:
- Genaue Beschreibung: Machen Sie möglichst präzise Angaben zum Gegenstand (Marke, Farbe, Seriennummer, besondere Merkmale) sowie zum vermuteten Verlustort und Verlustzeitpunkt.
- Sonderzuständigkeiten beachten: Haben Sie etwas in Bussen, Bahnen oder am Bahnhof verloren, ist meist nicht das städtische Fundbüro, sondern das separate Fundbüro des jeweiligen Verkehrsunternehmens (z. B. der Deutschen Bahn) zuständig.
Etwas gefunden? Die Pflichten des Finders
Wer eine verlorene Sache entdeckt und an sich nimmt, hat rechtliche Pflichten. Übersteigt der Wert des Gegenstands die gesetzliche Grenze von 10 Euro, müssen Sie den Fund unverzüglich der Fundbehörde im Rathaus melden (Fundanzeige). Unterschlagen Sie den Fund, machen Sie sich wegen Fundunterschlagung strafbar.
Bei der Abgabe im Fundbüro wird ein Protokoll erstellt. Sie können dabei direkt angeben, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn geltend machen möchten und ob Sie das Fundstück behalten wollen, falls sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Frist nicht meldet.
Gesetzlicher Finderlohn und Eigentumserwerb nach 6 Monaten
Das Gesetz belohnt die Ehrlichkeit des Finders mit einem klaren Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Wert der Sache:
- Wert bis 500 Euro: Der Finderlohn beträgt exakt 5 Prozent des Sachwertes.
- Wert über 500 Euro: Für den Wertanteil, der 500 Euro übersteigt, beträgt der Finderlohn zusätzlich 3 Prozent. Bei einem gefundenen Gegenstand im Wert von 1.000 Euro stehen Ihnen somit 25 Euro (für die ersten 500 Euro) plus 15 Euro (für die restlichen 500 Euro), also insgesamt 40 Euro zu.
- Sonderfall Fund in öffentlichen Gebäuden/Verkehrsmitteln: Hier halbiert sich der Finderlohn im Regelfall, und der Anspruch besteht erst ab einem Sachwert von 50 Euro.
Meldet sich der Verlierer innerhalb von sechs Monaten nach der Fundanzeige nicht beim Fundbüro, geht das Eigentum an der Sache rechtlich auf den Finder über (sofern dieser den Anspruch angemeldet hat). Verzichtet der Finder darauf, werden die Gegenstände von der Stadtverwaltung nach Ablauf der Frist in öffentlichen kommunalen Fundsachen-Versteigerungen meistbietend versteigert.
Forum Bürgerfragen
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Vor der Herausgabe verlangt die Behörde genaue Eigentumsnachweise, die Entrichtung von Verwaltungsgebühren und ggf. den gesetzlichen Finderlohn. Welche Dokumente Sie zum Termin mitbringen müssen, lesen Sie im Ratgeber Fundsachen abholen: Regeln, Finderlohn & Nachweise im Fundbüro.
Wenn neben dem Bargeld auch Ihr Ausweis, der Führerschein oder Fahrzeugpapiere weg sind, müssen Sie zusätzlich zur Verlustmeldung beim Fundbüro sofortige Sperrungen veranlassen. Welche Behörden Sie in welcher Reihenfolge kontaktieren müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Dokumente verloren: Verlustmeldung & Ablauf.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die behördliche Verwaltungspraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da Aufbewahrungsgebühren der Kommunen, Fristen zur Abholung und die Durchführung von Fundsachen-Versteigerungen lokal über kommunale Satzungen geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Fundbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einzuholen.

