Fremdmittel­bescheinigung für den Lastenzuschuss: Wohngeld für Eigentümer von Eigenheim und Eigentumswohnung

Wohngeld ist in Deutschland nicht nur Mietern vorbehalten. Auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum – ob Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Eigentumswohnung – haben bei entsprechendem Einkommen einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Während Mieter einen sogenannten Mietzuschuss erhalten, beantragen Eigentümer den sogenannten Lastenzuschuss. Um die genaue Höhe der monatlichen Belastung gegenüber der Wohngeldbehörde nachzuweisen, dient die Fremdmittelbescheinigung (häufig auch Belastungsbescheinigung genannt) als zentrales Kerndokument. Ein einfacher Tilgungsplan der Kreditbank reicht den Ämtern meist nicht aus, da Zinsen, Tilgungsraten und Verwaltungskosten exakt getrennt und ausgewiesen werden müssen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Kosten berücksichtigungsfähig sind, wer das Formular ausfüllen muss und wie Sie den Antrag zügig durchbringen.

Was ist die Fremdmittelbescheinigung und wer stellt sie aus?

Die Fremdmittelbescheinigung dient der Wohngeldstelle als behördlicher Nachweis über alle Verbindlichkeiten, die direkt mit der Finanzierung des Wohnraums zusammenhängen. Anders als beim Mietzuschuss, bei dem der Vermieter die Angaben bestätigt, sind beim Lastenzuschuss die kreditgebenden Institute gefordert:

Welche Belastungen werden beim Lastenzuschuss anerkannt?

Die Wohngeldbehörde ermittelt den Lastenzuschuss auf Basis der sogenannten berücksichtigungsfähigen Belastung. Hierzu zählen nicht nur die reinen Kreditraten, sondern eine Reihe von bewirtschaftungsbedingten Kosten:

Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss im Überblick

Obwohl beide Leistungen auf demselben Gesetz (WoGG) basieren und nach ähnlichen Einkommensgrenzen berechnet werden, unterscheiden sich Nachweise und Abrechnungsgrundlagen grundlegend:

Kriterium Mietzuschuss (Mieter) Lastenzuschuss (Eigentümer)
Zielgruppe Mieter, Untermieter, Heimbewohner Eigentümer von Häusern & Eigentumswohnungen
Kern-Nachweis Vermissterbescheinigung Fremdmittelbescheinigung der Bank
Hauptansatz Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten Zinsen + Tilgung + Instandhaltungspauschale
Instandhaltung Sache des Vermieters Gesetzliche Pauschale pro m² anrechenbar

Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Lastenzuschuss

Damit die Wohngeldbehörde Ihren Antrag ohne zeitraubende Rückfragen bearbeiten kann, sollten Eigentümer folgende Unterlagen vollständig einreichen:

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Die Einkommensgrenzen beim Lastenzuschuss entsprechen denen des regulären Mietzuschusses. Wie Gesamteinkommen und Mietenstufen zusammenhängen, lesen Sie in unserem Übersichtsbeitrag Wohngeld Anspruch berechnen: Grenzen & Tabellen.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Praxis der Wohngeldbehörden bei der Bewilligung von Lastenzuschüssen in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die zuständige Wohngeldstelle Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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