E-Scooter und Mofa-Kennzeichen: Pflicht zur Versicherungsplakette, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Papiere und Fahrzeugkontrollen
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) sowie Mofas, Mopeds und 50er-Roller gehören in deutschen Städten und Gemeinden zum festen Bild der urbanen Mobilität. Wer mit diesen Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss jedoch strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Während für Kraftfahrzeuge eine reguläre Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich ist, gilt für Elektrokleinstfahrzeuge (nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) und Kleinkrafträder ein vereinfachtes System: Sie benötigen keine Zulassungsbescheinigung, sondern eine gültige Haftpflichtversicherung mit einem eigenen Kennzeichen beziehungsweise einer Klebeplakette. Die Überwachung der Fahrregeln, Gehwegverbote und ordnungsgemäßen Kennzeichnung im öffentlichen Raum obliegt im Alltag dem kommunalen Ordnungsdienst (Ordnungsamt) sowie der Polizei. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen für die Straßenzulassung gelten und warum der 1. März der wichtigste Stichtag im Jahr ist.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Versicherungspflicht
Ein E-Scooter oder Mofa darf im öffentlichen Straßenverkehr nur dann geführt werden, wenn zwei grundlegende Bedingungen erfüllt sind:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE / Datenbestätigung): Das Fahrzeug muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sein. Bei Marken-E-Scootern liegt die Datenbestätigung dem Kaufvertrag bei oder ist fest am Rahmen eingestanzt (Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h für E-Scooter, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Scheinwerfer und Reflektoren). Importmodelle ohne ABE dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
- Pflicht zur Haftpflichtversicherung: Ohne Versicherungsschutz ist das Fahren im öffentlichen Raum eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Nachweis erfolgt bei Mofas und Mopeds über das klassische Blech-Versicherungskennzeichen, bei E-Scootern über eine fälschungssichere, selbstklebende Versicherungsplakette.
Der Stichtag 1. März: Jährlicher Farbwechsel der Plakette
Das Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds und E-Scooter läuft im Gegensatz zur normalen Kfz-Versicherung nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sondern stets vom 1. März bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres. Am 1. März verliert die alte Plakette automatisch ihre Gültigkeit. Wer am 1. März mit der falschen Kennzeichenfarbe erwischt wird, fährt ohne Versicherungsschutz. Die Farben wechseln im jährlichen Turnus zwischen Schwarz, Blau und Grün, um Ordnungsämtern und Polizei eine sofortige Sichtprüfung zu ermöglichen.
Fahrzeugpapiere, Mitführpflichten und Kontrolle durch das Amt
Da für E-Scooter und Mofas kein klassischer Fahrzeugschein ausgestellt wird, gelten bei Polizeikontrollen und Überprüfungen durch den kommunalen Ordnungsdienst besondere Mitführ- und Registrierungspflichten:
- Mitführen der Datenbestätigung (ABE): Bei E-Scootern und Mofas ist die vom Hersteller ausgestellte Datenbestätigung (oder die Betriebserlaubnis) das zentrale Dokument für den rechtmäßigen Betrieb im öffentlichen Raum. Bei Kontrollen muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug der zugelassenen Typengenehmigung des KBA entspricht.
- Versicherungsbescheinigung und Ausweispflicht: Neben dem ordnungsgemäß angebrachten Versicherungskennzeichen beziehungsweise der Klebeplakette ist der gelieferte Versicherungsschein (im Scheckkartenformat oder digital) mitzuführen. Bei Mofas ist zusätzlich die Mofa-Prüfbescheinigung (oder ein regulärer Führerschein) im Original vorzulegen.
- Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei: Der kommunale Ordnungsdienst prüft im Stadtgebiet regelmäßig das Vorhandensein der aktuellen Plakettenfarbe sowie illegale bauliche Veränderungen (Tuning über 20 km/h bei E-Scootern bzw. über 25 km/h bei Mofas). Durch Erlöschen der Betriebserlaubnis entfällt der Versicherungsschutz sofort, was ein Stilllegungsverfahren nach sich zieht.
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Wer Mopeds oder Motorräder mit Führerscheinklassen der alten Klasse 3 oder 4 führt, muss Fristen zum Umtausch in den Scheckkartenführerschein beachten. Alle Details finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein umtauschen: Pflicht, Fristen & Gebühren.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Pflichtversicherungsgesetz in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da lokale Sonderregelungen in Fußgängerzonen sowie die Kontrollpraxis von den Ordnungsämtern der Kommunen und Polizeibehörden geregelt werden, sind verbindliche Auskünfte bei den örtlichen Behörden einzuholen.

