Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen: WEG, Aufteilungsplan und Bauamt
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der behördliche Nachweis nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich vollständig von anderen Räumen getrennt ist und selbstständig genutzt werden kann. Sie ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass der Notar eine Teilungserklärung beurkunden und das Grundbuchamt eigene Wohnungsgrundbücher anlegen kann.
Auf einen Blick
- Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt der Stadt oder Kreisverwaltung)
- Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Kosten: ca. 50 bis 150 Euro je Einheit (nach kommunaler Gebührensatzung)
- Bearbeitungsdauer: 2 bis 8 Wochen
Bauliche Voraussetzungen für die Erteilung nach dem WEG
Das Bauamt prüft anhand der eingereichten Pläne, ob die Einheiten den gesetzlichen Vorgaben an eine abgeschlossene Einheit entsprechen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Vollständige bauliche Trennung: Wände und Decken müssen den baurechtlichen Schall- und Brandschutzanforderungen genügen und die Einheit nach außen hin abschließen.
- Eigener, abschließbarer Zugang: Der Zugang muss unmittelbar von außen, über ein gemeinsames Treppenhaus oder einen Gemeinschaftsflur erfolgen – niemals durch eine fremde Sondereigentumseinheit.
- Selbstständige Haushaltsführung: Jede Wohnung muss über mindestens eine Küche (oder Kochnische) sowie ein Badezimmer mit WC und Wasseranschluss verfügen.
- Stellplätze und Freiflächen (Sondereigentum): Seit der WEG-Reform können auch Außenstellplätze, Garagen und definierte Gartenanteile sondereigentumsfähig sein, sofern sie im Aufteilungsplan durch genaue Maßangaben unverwechselbar bestimmt sind.
Erforderliche Unterlagen: Der Aufteilungsplan
Der zentrale Bestandteil des Antrags ist der Aufteilungsplan, der meist von Architekten oder Bauingenieuren erstellt wird. Für den Antrag beim Bauamt werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser oder amtlicher Antrag: Antrag auf Erteilung der Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 WEG.
- Aktueller Grundbuchauszug: Zum Nachweis der Eigentümerstellung.
- Amtlicher Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).
- Aufteilungsplan (Maßstab 1:100): Grundrisse aller Ebenen (inkl. Keller und Dachboden), Schnitte und Ansichten.
- Einheitliche Nummerierung: Alle Räume, die zu einer Einheit gehören (z. B. Wohnung 1, Keller 1, Stellplatz 1), müssen im Plan mit derselben arabischen Ziffer im Kreis gekennzeichnet sein.
Dauer, Kosten und Umwandlungsbremse (§ 250 BauGB)
Die Bearbeitungszeit im Bauamt liegt im Regelfall zwischen 2 und 8 Wochen. Gilt in der Gemeinde eine Rechtsverordnung nach § 250 BauGB (Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt), ist für bestehende Wohngebäude zusätzlich eine kommunale Genehmigung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erforderlich.
Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Pro Sondereigentumseinheit fallen üblicherweise zwischen 50 und 150 Euro an. Hinzu kommen Auslagen für die Siegelung der Mehrfertigungen der Pläne für das Grundbuchamt und den Notar.
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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Verwaltungspraxis der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Deutschland[span_6](start_span)[span_6](end_span). Sie stellen keine Rechts- oder Bauberatung dar. Da die formalen Anforderungen an Aufteilungspläne sowie die Baugebühren über das Landesrecht und die Verwaltungsvorschriften geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Bauamt Ihres Grundstücksortes einzuholen.

