Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen: WEG, Aufteilungsplan und Bauamt

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der behördliche Nachweis nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich vollständig von anderen Räumen getrennt ist und selbstständig genutzt werden kann. Sie ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass der Notar eine Teilungserklärung beurkunden und das Grundbuchamt eigene Wohnungsgrundbücher anlegen kann.

Auf einen Blick

  • Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt der Stadt oder Kreisverwaltung)
  • Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Kosten: ca. 50 bis 150 Euro je Einheit (nach kommunaler Gebührensatzung)
  • Bearbeitungsdauer: 2 bis 8 Wochen

Bauliche Voraussetzungen für die Erteilung nach dem WEG

Das Bauamt prüft anhand der eingereichten Pläne, ob die Einheiten den gesetzlichen Vorgaben an eine abgeschlossene Einheit entsprechen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Wichtiger Hinweis: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt keine Baugenehmigung. Sie bescheinigt lediglich die formale Abgeschlossenheit, legalisiert aber keine baurechtswidrig errichteten Räume.

Erforderliche Unterlagen: Der Aufteilungsplan

Der zentrale Bestandteil des Antrags ist der Aufteilungsplan, der meist von Architekten oder Bauingenieuren erstellt wird. Für den Antrag beim Bauamt werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

Dauer, Kosten und Umwandlungsbremse (§ 250 BauGB)

Die Bearbeitungszeit im Bauamt liegt im Regelfall zwischen 2 und 8 Wochen. Gilt in der Gemeinde eine Rechtsverordnung nach § 250 BauGB (Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt), ist für bestehende Wohngebäude zusätzlich eine kommunale Genehmigung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erforderlich.

Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Pro Sondereigentumseinheit fallen üblicherweise zwischen 50 und 150 Euro an. Hinzu kommen Auslagen für die Siegelung der Mehrfertigungen der Pläne für das Grundbuchamt und den Notar.

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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Verwaltungspraxis der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Deutschland[span_6](start_span)[span_6](end_span). Sie stellen keine Rechts- oder Bauberatung dar. Da die formalen Anforderungen an Aufteilungspläne sowie die Baugebühren über das Landesrecht und die Verwaltungsvorschriften geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Bauamt Ihres Grundstücksortes einzuholen.

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