Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen: Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und angemessene Wohnungsgrößen beim Wohnungsamt
Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Deutschland ist insbesondere für Familien, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit geringerem Einkommen zu einer großen Herausforderung geworden. Um einkommensschwächeren Haushalten zu helfen, fördert der Staat den sozialen Wohnungsbau. Wer eine solche geförderte Sozialwohnung anmieten möchte, benötigt dafür zwingend ein offizielles Dokument: den Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS dient dem Vermieter als Nachweis, dass der Mieter rechtlich berechtigt ist, die Wohnung zu beziehen. Die Prüfung und Vergabe der Scheine ist eine klassische Aufgabe der kommunalen Wohnungsämter oder Bürgerbüros. Da die Einkommensberechnung komplex ist und jedes Bundesland eigene Grenzwerte festlegt, herrscht hoher Informationsbedarf. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Voraussetzungen verständlich.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Anspruch auf den WBS richtet sich primär nach dem jährlichen Gesamteinkommen aller Personen, die gemeinsam in die neue Wohnung einziehen möchten. Es gilt das Prinzip: Unterschreitet das Haushaltseinkommen die gesetzlich festgelegte Grenze, wird der Schein ausgestellt. Bei der Prüfung im Wohnungsamt spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Das maßgebliche Einkommen: Das Amt prüft das Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung. Davon werden pauschale Abzüge für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung sowie Werbungskosten abgezogen. Reines Kindergeld zählt beispielsweise nicht zum Einkommen.
- Freibeträge für Familien: Für verheiratete Paare, Alleinerziehende und für jedes zum Haushalt gehörende Kind gewährt das Gesetz zusätzliche Freibeträge, welche die maßgebliche Einkommensgrenze nach oben verschieben.
- Dringlichkeit (WBS mit Dringlichkeitsvermerk): In besonders schwierigen sozialen Lagen (z. B. bei drohender Obdachlosigkeit, schwerer Krankheit oder Überbelegung der aktuellen Wohnung) kann das Amt einen gezielten Dringlichkeitsvermerk auf dem Schein anbringen, was die Chancen bei der Wohnungssuche massiv erhöht.
Angemessene Wohnungsgröße: Wie viele Räume stehen Ihnen zu?
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht zum Bezug einer beliebig großen Wohnung. Das Gesetz regelt strikt, wie viele Zimmer oder wie viel Quadratmeter Wohnfläche für einen Haushalt als angemessen gelten, um eine Fehlbelegung von Sozialwohnungen zu vermeiden. Als bundesweite Faustregel gilt:
Eine alleinstehende Person hat Anspruch auf eine Wohnung mit einem Wohnraum oder maximal 50 Quadratmetern Wohnfläche. Für einen Haushalt mit zwei Personen gelten zwei Wohnräume oder bis zu 60 Quadratmeter als angemessen. Mit jedem weiteren Haushaltsmitglied erhöht sich der Anspruch um einen zusätzlichen Raum oder um weitere 15 Quadratmeter Wohnfläche. Ein ungeborenes Kind wird ab der fortgeschrittenen Schwangerschaft unter Vorlage des Mutterpasses bei der Zimmeranzahl bereits wie ein separates Haushaltsmitglied voll mitgezählt.
Unterlagen, Kosten und Gültigkeit beim Wohnungsamt
Der Antrag muss schriftlich oder über das digitale Verwaltungsportal beim Wohnungsamt der Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung eingereicht werden, in der Sie eine Wohnung suchen. Folgende Nachweise müssen zwingend beigefügt werden:
- Einkommenserklärung: Das offizielle, vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular über den Verdienst der letzten 12 Monate.
- Identitätsnachweis: Personalausweise oder Reisepässe aller einziehenden Personen.
- Familienstandsnachweise: Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung.
- Transferleistungsbescheide: Der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung, sofern zutreffend.
Die Gebühren für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins variieren je nach kommunaler Gebührensatzung und liegen meist zwischen 5 und 20 Euro. Für Bezieher von Sozialleistungen ist das Verfahren in fast allen Kommunen vollkommen gebührenfrei. Ein ausgestellter WBS ist ab dem Tag der Ausstellung exakt ein Jahr lang gültig. Wird innerhalb dieses Jahres keine passende Sozialwohnung gefunden, verfällt der Schein und muss im Anschluss komplett neu beantragt werden.
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Das Wohnungsamt verlangt für jedes im Haushalt lebende Kind einen amtlichen Nachweis zur Berechnung der Wohnungsgröße und Freibeträge. Wie Sie verlorene Dokumente direkt beim zuständigen Amt nachbestellen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Geburtsurkunde beantragen: Standesamt-Zuständigkeit.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und die behördliche Vergabepraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Mietberatung dar. Da die exakten Einkommensgrenzen, zusätzliche Landesförderprogramme und die Antragsgebühren ausschließlich regional über die Landesgesetze und kommunalen Satzungen geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Wohnungsamt Ihres Wohnortes einzuholen.

