Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen: Voraussetzungen nach dem UVG, Auszahlungshöhe, Fristen und Unterlagen für Alleinerziehende

Wenn Eltern sich trennen oder alleinerziehend sind, steht dem Kind gesetzlicher Kindesunterhalt durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil zu. Zahlt dieser Elternteil jedoch keinen, unregelmäßigen oder nur unvollständigen Unterhalt beziehungsweise ist er finanziell nicht leistungsfähig, geraten Alleinerziehende schnell in finanzielle Engpässe. Zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern hat der Gesetzgeber das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geschaffen. Die staatliche Unterhaltsvorschusskasse springt in solchen Fällen ein und zahlt eine staatliche Ersatzleistung direkt an das Kind. Die Behörde fordert diese Beträge anschließend im Wege des Regresses vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Zuständig für die Beantragung ist die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt Ihres Wohnortes. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen für die Antragstellung nach dem UVG erfüllt sein müssen, welche Auszahlungshöhen gelten und welche Mitwirkungspflichten Sie beachten müssen.

Anspruchsvoraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Ein Kind hat nach dem UVG einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

Auszahlungshöhe und Anrechnung von Einkommen

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des vollen Erstkindergeldes. Die Beträge werden nach Altersstufen ermittelt:

Eigene Einnahmen des Kindes (wie Waisenbezüge oder eigenes Ausbildungsgehalt nach Schulabschluss) werden anteilig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils hat dagegen keinen Einfluss auf den Anspruch.

Erforderliche Unterlagen und Mitwirkungspflichten

Für die Zuleitung des Antrags an die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

Wichtiger Hinweis: Der Antragstellende ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Wer sich weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft oder bei der Ermittlung des Aufenthaltsorts des anderen Elternteils mitzuwirken, verliert den Anspruch auf den Vorschuss.

Forum Bürgerfragen

Haben Sie Fragen? In unserem Forum Bürgerfragen können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

Müssen Sie vor der Unterhaltsbeantragung die Vaterschaft oder das Sorgerecht regeln?
Damit das Jugendamt Unterhaltsansprüche geltend machen kann, muss die Vaterschaft rechtlich anerkannt sein. Wie die Beurkundung abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Vaterschaftsanerkennung: Regeln, Kosten & Jugendamt.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und die Verwaltungspraxis der Jugendämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Auszahlungsverfahren, Einkommensanrechnungen bei Jugendlichen sowie die Bearbeitungszeiten autonom durch die Unterhaltsvorschusskasse Ihres jeweiligen Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnortes einzuholen.

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst