Hund verstorben: Hundesteuer rechtzeitig abmelden, Tierarztbescheinigung, Rückgabe der Steuermarke und Gebührenerstattung

Der Verlust eines treuen Weggefährten ist für Hundehalterinnen und Hundehalter ein schmerzhafter Einschnitt. Neben der Trauer müssen in den Tagen nach dem Tod des Tieres jedoch auch administrative Formalitäten erledigt werden. Dazu gehört zwingend die behördliche Abmeldung von der kommunalen Hundesteuer. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von den Städten und Gemeinden auf Grundlage der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung erhoben wird. Die Steuerpflicht endet erst mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund verstorben ist. Wer die Abmeldung versäumt oder verzögert, bleibt weiterhin steuerpflichtig und riskiert unnötige Zahlungsaufforderungen. Die Abmeldung erfolgt beim städtischen Steueramt (Stadtkämmerei) oder im Bürgerbüro der Wohnortgemeinde. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Fristen Sie einhalten müssen, welche Nachweise die Behörde fordert und wie zu viel gezahlte Hundesteuer erstattet wird.

Fristen und Beendigung der Steuerpflicht

Nach den Hundesteuersatzungen der meisten deutschen Kommunen ist das Ableben des Hundes der Behörde unverzüglich – in der Regel innerhalb von zwei Wochen bis maximal einem Monat – schriftlich oder persönlich anzuzeigen:

Erforderliche Unterlagen und Nachweise für das Steueramt

Um Missbrauch oder vorsätzliche Steuerhinterziehung zu verhindern, verlangen die Finanzverwaltungen der Städte bei der Abmeldung wegen Todes einen schriftlichen Nachweis. Folgende Dokumente müssen der Abmeldung beigefügt werden:

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Möchten Sie einen neuen Hund als Nachfolger in Ihren Haushalt aufnehmen?
Wenn Sie nach einiger Zeit einen neuen Vierbeiner bei sich aufnehmen, muss dieser innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist neu beim Steueramt angemeldet werden. Welche Vorgaben und Gebühren gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber Hundesteuer anmelden: Regeln, Fristen & Rassen in Kommunen.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über das kommunale Abgabenrecht und die Verwaltungspraxis der Finanz- und Steuerämter in Deutschland. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da die Anmelde- und Abmeldefristen, die Anforderungen an Sterbenachweise sowie die Satzungen zur Hundesteuer ausschließlich autonom durch Ihre Stadt oder Gemeinde geregelt werden, sind verbindliche Details direkt beim zuständigen Steueramt Ihres Wohnortes einzuholen.

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