Grundsteuererklärung korrigieren: So beheben Sie Fehler im Bescheid
Die Umsetzung der großen Grundsteuerreform hat Millionen von Eigentümern in Deutschland vor immense bürokratische Herausforderungen gestellt. Viele haben die geforderten Daten unter hohem Zeitdruck über das ELSTER-Portal oder Drittanbieter eingereicht. Nun, da die finalen Grundsteuerbescheide der Kommunen flächendeckend vorliegen, zeigt sich in der Praxis: Es wurden massenhaft Fehler gemacht. Ob Zahlendreher bei der Grundstücksfläche, eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung oder Missverständnisse bei den Miteigentumsanteilen – unbemerkt führen diese Fehler zu einer jahrelangen finanziellen Mehrbelastung. Doch wie lässt sich eine bereits abgegebene Erklärung nachträglich korrigieren?
Die häufigsten Fehlerquellen bei der Grundsteuer
Erfahrungen aus den Finanzämtern zeigen, dass sich die Fehler meist in denselben Feldern der Feststellungserklärung einschleichen. Prüfen Sie Ihre Unterlagen besonders auf folgende Punkte:
- Wohnfläche vs. Nutzfläche: Kellerräume, Dachböden (sofern nicht als Wohnraum ausgebaut), Garagen und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche. Ein häufiger Fehler war es, die gesamte Bruttogrundfläche des Hauses anzugeben.
- Zahlendreher beim Bodenrichtwert: Ein falsches Feld im Informationssystem der Bundesländer (BORIS) angeklickt, und schon ist ein viel zu hoher Wert in der Erklärung gelandet.
- Flurstücke und Eigentumsverhältnisse: Bei Eigentumswohnungen wurde oft die Gesamtfläche des Grundstücks der Wohnanlage eingetragen, anstatt nur der anteilige Miteigentumsanteil (MEA).
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?
Wie Sie den Fehler korrigieren können, hängt ganz entscheidend davon ab, in welcher Phase des bürokratischen Prozesses Sie sich befinden. Das Steuerrecht unterscheidet hier sehr strikt.
- Szenario A: Der Feststellungsbescheid ist noch NICHT da Haben Sie die Erklärung zwar elektronisch übermittelt, aber das Finanzamt hat Ihnen noch keinen Bescheid über den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag zugestellt? In diesem Fall ist die Korrektur extrem unkompliziert. Sie können über ELSTER einfach eine korrigierte Neuübermittlung der Erklärung vornehmen. Das Finanzamt überschreibt den alten Datensatz automatisch mit den neuen, korrekten Angaben. Eine gesonderte Begründung ist nicht erforderlich.
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Szenario B: Der Bescheid ist da, die Einspruchsfrist läuft noch
Haben Sie den Bescheid bereits im Briefkasten, gilt die gesetzliche Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Entdecken Sie innerhalb dieser Frist einen Fehler, müssen Sie schriftlich oder elektronisch Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Verweisen Sie im Einspruchsschreiben konkret auf den Fehler (z. B.: 'Hiermit lege ich Einspruch ein. Bei der Angabe der Wohnfläche ist ein Übertragungsfehler unterlaufen. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt XYZ qm statt der festgesetzten ABC qm. Ein Nachweis liegt bei.'). Reichen Sie parallel die korrigierten Daten über ELSTER nach. -
Szenario C: Die einmonatige Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen
Das ist der komplizierteste, aber keineswegs aussichtslose Fall. Wenn die Einspruchsfrist vorbei ist, ist der Bescheid streng genommen bestandskräftig. Das Steuerrecht bietet Ihnen dennoch ein Werkzeug: Den Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a der Abgabenordnung (AO).
Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn es sich um sogenannte 'Schreib- oder Rechenfehler' oder um 'neue Tatsachen' handelt, die dem Finanzamt bei der Feststellung nicht bekannt waren. Reine Rechtsirrtümer lassen sich hierüber nicht mehr korrigieren. Alternativ greift bei offensichtlichen Tippfehlern der § 129 AO (Offenbare Unrichtigkeiten), den das Finanzamt auch nachträglich korrigieren muss.
Ändern sich die baulichen Gegebenheiten an Ihrer Immobilie (z. B. durch einen Anbau, den Abriss eines Schuppens oder die Aufteilung in Wohnungseigentum), sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte Anzeige- und Berichtigungspflicht wahrzunehmen. Diese Änderungen müssen dem Finanzamt bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden, in dem die Änderung stattgefunden hat.
Schritt-für-Schritt zur Korrektur über ELSTER
Wenn Sie Daten nachträglich ändern möchten, gehen Sie im staatlichen ELSTER-Portal wie folgt vor:
- Loggen Sie sich mit Ihrem Zertifikat bei ELSTER ein.
- Navigieren Sie im Bereich 'Meine Formulare' zu den 'Übermittelten Formularen'.
- Suchen Sie die betreffende Grundsteuererklärung heraus und wählen Sie die Option 'Formular als Entwurf kopieren' bzw. 'Als neue Erklärung verwenden'.
- Korrigieren Sie ausschließlich die fehlerhaften Werte in den jeweiligen Anlagen (z. B. Anlage Grundstück).
- Senden Sie die Erklärung erneut ab. Notieren Sie sich die neue Transfernummer für eventuelle Rückfragen beim Sachbearbeiter im Finanzamt.
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Disclaimer: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und Aufklärung über das Steuerverfahrensrecht. Sie stellen ausdrücklich keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und können den individuellen Rat eines Steuerberaters, Fachanwalts oder Lohnsteuerhilfevereins nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Haftung für die rechtliche Durchsetzbarkeit von Einsprüchen übernommen.

