Fischereischein beantragen: Staatliche Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Jugendfischereischein und der Ablauf bei der Ordnungsbehörde

Das Angeln erfreut sich in Deutschland als naturverbundenes Hobby großer Beliebtheit. Wer in öffentlichen Binnengewässern oder an den Küsten der Ost- und Nordsee die Angel auswerfen möchte, muss jedoch streng gefasste gesetzliche Regelungen beachten. Das Fischereirecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer, weshalb jedes Land ein eigenes Fischereigesetz erlassen hat. Grundsätzlich gilt jedoch überall: Wer eigenständig angeln möchte, benötigt den amtlichen Fischereischein (umgangssprachlich auch als Angelschein bezeichnet). Die Ausstellung des Schein-Dokuments erfolgt über die kommunale Fischereibehörde der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung, die meist beim Ordnungsamt oder Bürgerbüro angesiedelt ist. Wer ohne gültigen Fischereischein und ohne Erlaubnisschein an einem Gewässer fischt, begeht eine Straftat (Fischwilderei) oder eine schwere Ordnungswidrigkeit. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich die Voraussetzungen, die Wege zur Fischerprüfung und die anfallenden Kosten.

Voraussetzung: Die staatliche Fischerprüfung

In fast allen Bundesländern bildet das erfolgreiche Ablegen der staatlichen Fischerprüfung die zwingende rechtliche Grundlage für den Erhalt des Fischereischeins. Bei der Prüfung müssen Anwärter ihr Wissen in verschiedenen Fachgebieten unter Beweis stellen:

Fischereischein vs. Gewässerkarte: Der feine Unterschied

Ein häufiges Missverständnis bei Einsteigern liegt im Unterschied zwischen der amtlichen Erlaubnis und dem konkreten Angelrecht am Gewässer. Der staatliche Fischereischein fungiert rechtlich wie ein Führerschein: Er weist lediglich nach, dass Sie die Prüfung bestanden haben und fischereiberechtigt sind.

Um an einem konkreten See, Fluss oder Vereinsgewässer tatsächlich angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich eine **Gewässerkarte** (auch Erlaubnisschein, Tageskarte oder Angelkarte genannt). Diese Karte erwerben Sie gegen Gebühr beim jeweiligen Fischereirechtsinhaber, Pächter oder Angelverein des Gewässers. Bei Kontrollen durch den Fischereiaufseher oder die Wasserschutzpolizei müssen stets beide Dokumente sowie ein gültiger Personalausweis vorgezeigt werden.

Ablauf im Amt, Sonderfall Jugendfischereischein und Kosten

Nach bestandener Fischerprüfung stellen Sie den Antrag auf Ausstellung des Fischereischeins bei der Fischereibehörde Ihres Wohnortes. Folgende Unterlagen sind im Bürgerbüro oder Ordnungsamt vorzulegen:

Für Kinder und Jugendliche (meist im Alter von 10 bis 16 Jahren) bieten fast alle Bundesländer einen Jugendfischereischein an. Dieser kann ohne vorherige Prüfung im Rathaus beantragt werden. Jugendliche dürfen damit jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines regulären Fischereischeins angeln.

Die Gebühren setzen sich aus der kommunalen Verwaltungsgebühr für die Ausfertigung des Scheins und der staatlichen Fischereiabgabe zusammen. Je nach Bundesland und Gültigkeitsdauer (einmälige Jahreskarte, 5-Jahres-Schein oder Schein auf Lebenszeit) belaufen sich die amtlichen Gesamtkosten im Rathaus auf etwa 20 bis 100 Euro.

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Wenn der Name auf Ihrem Prüfungszeugnis oder alten Fischereischein nicht mehr mit Ihrem Ausweis übereinstimmt, müssen Sie das Dokument im Bürgerbüro aktualisieren lassen. Welche Regeln und Fristen für Namensänderungen bei Behörden gelten, lesen Sie im Ratgeber Namensänderung beantragen: Regeln der Ämter.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Landesfischereigesetze (LFischG) und die behördliche Verwaltungspraxis in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Prüfungsverordnungen, die Zulassung von Online-Kursen, die Gültigkeitsdauern und die Fischereiabgaben ausschließlich autonom durch die Bundesländer und Ihre Kommunalverwaltung geregelt werden, sind verbindliche Details direkt bei der zuständigen Fischereibehörde Ihres Wohnortes einzuholen.

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