Elterngeld beantragen: So planen Sie Elternzeit, Fristen und Unterlagen richtig
Die Geburt eines Kindes stellt das Leben komplett auf den Kopf. Neben dem privaten Glück wartet auf frischgebackene Eltern jedoch auch ein bürokratischer Marathon. Das Elterngeld ist dabei die wichtigste finanzielle Unterstützung des Staates, um den Einkommensausfall nach der Geburt abzufedern. Da das deutsche Elterngeldrecht mit seinen verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten extrem komplex ist, schleichen sich schnell folgenschwere Fehler ein. Wer Fristen versäumt oder die Partnermonate falsch aufteilt, verliert im schlimmsten Fall mehrere tausend Euro. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus: Was ist der Unterschied?
Eltern können das staatliche Geld auf verschiedene Weise beanspruchen. Die Varianten lassen sich zudem flexibel miteinander kombinieren:
- Basis-Elterngeld: Diese Variante steht Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes zu. Sie beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt (mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat). Es wird für maximal 12 Monate gezahlt. Teilen sich beide Elternteile die Betreuung und verliert mindestens einer für zwei Monate sein Einkommen, erhöht sich der Anspruch auf 14 Monate (Partnermonate).
- ElterngeldPlus: Diese Option ist ideal für Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Ein Monat Basis-Elterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Die monatliche Auszahlung ist zwar maximal halb so hoch wie beim Basis-Elterngeld, dafür wird es doppelt so lange gezahlt.
- Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile zeitgleich für zwei bis vier Monate in Teilzeit (jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden), erhalten sie zusätzlich jeweils bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus als Bonus.
Achtung Falle: Die eiserne 3-Monats-Frist
Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der offiziellen Geburt des Kindes einreichen, da Sie die Geburtsurkunde und den finalen Namen benötigen. Ab diesem Moment tickt jedoch eine unbarmherzige Uhr:
Das Elterngeld wird von der Elterngeldstelle rückwirkend für maximal 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Geht der Antrag beispielsweise im 5. Lebensmonat des Kindes bei der Behörde ein, gehen die ersten beiden Lebensmonate unwiderruflich finanziell verloren! Reichen Sie den Antrag daher unbedingt in den ersten 12 Wochen nach der Geburt ein.
Checkliste: Welche Unterlagen müssen zur Elterngeldstelle?
Wer ist zuständig? Da die Verwaltung des Elterngeldes in den Händen der Bundesländer liegt, unterscheidet sich die Zuständigkeit regional. In den meisten Regionen (wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen) ist die Elterngeldstelle direkt beim lokalen Kreisjugendamt oder dem Jugendamt der kreisfreien Stadt angesiedelt. Informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihres Landkreises, ob die Antragsabgabe elektronisch oder per Post an die Kreisverwaltung erfolgen muss.
Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für monatelange Verzögerungen bei der Auszahlung. Legen Sie dem Hauptantrag unbedingt folgende Dokumente in Kopie (oder teilweise im Original) bei:
- Geburtsurkunde: Die originale Geburtsbescheinigung des Standesamtes mit dem Verwendungszweck 'für Elterngeld'. Geburtsurkunde beantragen
- Einkommensnachweise: Angestellte benötigen die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begann. Selbstständige müssen den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt einreichen.
- Mutterschaftsgeld-Bescheinigung: Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse und des Arbeitgebers über die Höhe des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt.
- Arbeitgeber-Bestätigung über die Elternzeit: Die schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass und für welchen Zeitraum Ihnen Elternzeit gewährt wurde.
Kommunaler Digital-Tipp: Viele Bundesländer und angeschlossene Kommunen bieten mittlerweile das Portal 'Elterngeld Digital' oder landenseigene Serviceportale an. Hier können Sie den Antrag papierlos ausfüllen, elektronisch an das zuständige Kreis- oder Stadtamt übermitteln und sparen sich den Postweg zur Behörde.
Der richtige Weg zur Elternzeit beim Arbeitgeber
Das Elterngeld sichert Sie finanziell ab, die Elternzeit hingegen sichert Ihren Arbeitsplatz. Sie müssen die Elternzeit zwingend schriftlich (mit echter Unterschrift, eine E-Mail oder ein Fax reicht rechtlich nicht aus) bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.
Hierbei gelten folgende gesetzliche Fristen:
- Bis zum 3. Geburtstag des Kindes: Die Anmeldung muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen. Im Regelfall melden Mütter ihre Elternzeit direkt 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes an.
- Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes: Sollten Sie verbleibende Elternzeitmonate für die spätere Schulzeit aufsparen wollen, beträgt die gesetzliche Anmeldefrist 13 Wochen vor Beginn.
Der gesetzliche Kündigungsschutz im Rahmen der Elternzeit beginnt genau acht Wochen vor dem offiziellen Start der angemeldeten Elternzeit. Reichen Sie Ihr Anmeldeschreiben daher am besten exakt sieben bis maximal acht Wochen vor Beginn ein. Wenn Sie den Antrag zu früh einreichen (z. B. 12 Wochen vorher), greift der Kündigungsschutz in den ersten Wochen noch nicht!
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Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und Aufklärung über das Familien- und Sozialrecht. Sie stellen ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich Gesetze und Berechnungsregelungen regional oder durch Gesetzesänderungen kurzfristig anpassen können, ist eine verbindliche Auskunft ausschließlich bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle einzuholen.

