Eheschließung anmelden: Diese Unterlagen und Fristen gelten beim Standesamt
Der Entschluss, den Bund fürs Leben einzugehen, ist gefasst und die Hochzeitsplanung läuft auf Hochtouren. Doch bevor die Ringe getauscht werden können, verlangt der Gesetzgeber den offiziellen bürokratischen Startschuss: die formelle Anmeldung der Eheschließung. Zuständig für dieses Verfahren ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Auch wenn Sie in einer ganz anderen Stadt heiraten möchten, führt der erste Weg immer zum heimischen Amt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Dokumente Sie vorlegen müssen, welche Fristen zu beachten sind und welche Kosten auf Sie zukommen.
Wo muss die Heirat angemeldet werden?
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt der Gemeinde, in der mindestens einer der beiden Partner seinen offiziellen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der beiden Standesämter Sie die Heirat anmelden möchten.
Wichtig für die Planung: Die Anmeldung ist ab dem Tag der Registrierung im Amt exakt sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass Sie frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin den offiziellen Antrag im Rathaus stellen können. Wer sich beliebte Termine im Sommer sichern möchte, sollte daher genau sechs Monate vorher beim Amt anfragen.
Diese Unterlagen benötigt das Standesamt
Welche Dokumente das Standesamt verlangt, hängt stark von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Für ledige deutsche Staatsbürger, die im Bundesgebiet geboren sind, reichen im Regelfall folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass: Beide Dokumente müssen am Tag der Anmeldung noch gültig sein.
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: Diesen erhalten Sie nicht im Bürgerbüro, sondern ausschließlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Dokument darf bei der Anmeldung meist nicht älter als sechs Monate sein. Eine einfache Geburtsurkunde reicht hierfür nicht aus.
- Erweiterte Meldebescheinigung: Diese erhalten Sie bei Ihrem aktuellen Bürgerbüro. Sie dient dem Nachweis des Wohnsitzes und des Familienstandes und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung meist maximal 14 Tage alt sein. Weitere Informationen zur erweiterten Meldebescheinigung
Besondere Konstellationen (Vorherige Ehen oder Auslandsbezug)
Sollten Sie bereits verheiratet gewesen sein oder besitzt einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, erhöht sich der bürokratische Aufwand erheblich:
- Nachweis über vorherige Ehen: Sie müssen die Eheurkunde der vorherigen Ehe sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorlegen.
- Gemeinsame Kinder: Für bereits vorhandene gemeinsame Kinder ist die Vorlage der Geburtsurkunde sowie ggf. der Nachweis über die Vaterschaftserkennung erforderlich.
- Ausländische Staatsangehörigkeit: In diesem Fall sind oft internationale Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse des Herkunftslandes sowie amtlich beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente nötig. Kontaktieren Sie das Standesamt hierzu unbedingt sehr frühzeitig persönlich.
Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung sind in den Verwaltungskostengesetzen der Bundesländer geregelt und weichen leicht ab. In der Regel liegt die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit bei deutschen Partnern zwischen 40 und 60 Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich der Betrag meist auf 80 bis 120 Euro. Hinzu kommen Kosten für die eigentliche Trauung (besonders bei Samstags-Terminen oder außerhalb der regulären Amtsräume) sowie für die Ausstellung der Heiratsurkunden und das Stammbuch.
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Achten Sie darauf, dass Ihre Adressdaten auf den Meldebescheinigungen absolut korrekt sein müssen. Wenn Sie für die gemeinsame Wohnung kürzlich umgezogen sind, müssen Sie die gesetzliche Frist zur Ummeldung im Bürgerbüro einhalten. Alle Infos hierzu finden Sie im Ratgeber Wohnsitz ummelden: Fristen & Unterlagen.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung über die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da Gebühren, geforderte Nachweise bei Auslandsbeteiligung und die Vergabe von Wunschterminen kommunal abweichen können, sind rechtsverbindliche Details direkt bei Ihrem zuständigen Standesamt einzuholen.

