Zuständigkeit Rat / Ausschuss
#1

Hallo,

ich habe folgende Frage aus dem Kommunalrecht:
Kann ein Bürger gegen einen Bescheid mit der Begründung Widerspruch einlegen, dass anstelle des zuständigen Rates ein Ausschuss über einen Sachverhalt beschlossen hat? Man nehme an, dass der Bürger damit auch Recht hat, d.h. der Ausschuss war unzuständig. Bundesland ist Baden-Württemberg.

LG
Lisa
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#2

Man muss natürlich prüfen, dass der Rat diese Aufgabe nicht in zulässiger Weise dem Ausschuss übertragen hat (siehe dazu auch § 39 Gemeindeordnung BW). Daneben kommt es darauf an welche Rolle der Rat hat. Die Frage ist dann auch welche formale Rolle der Rat in der Verwaltungsentscheidung hat. D.h. ob diese erheblich sein kann für einen Widerspruch. Um es ansatzweise einschätzen zu können bräuchte man schon mehr Details.

Aber wenn der Rat eine gesetzlich verbindliche Rolle hat und diese nicht auf einen Ausschuss übertragen hat, kann in der nicht Beteiligung ein Grund für einen erfolgreichen Widerspruch sein.
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#3

Schonmal vielen Dank!

Der Fall ist tatsächlich so gestrickt, dass die Aufgabe nicht vom Rat auf den Ausschuss übertragen wurde, aber trotzdem ausschließlich der Ausschuss darüber entschieden hat.

Ich hätte vermutet, dass der Bescheid trotzdem rechtmäßig ist und nur der Rat oder aber die Kommunalaufsicht dagegen vorgehen können. Allerdings fehlte mir dazu auch eine Rechtsgrundlage.
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#4

Es kommt auf die Rolle des Rates in dem Entscheidungsprozess an. Wenn der Rat und nicht die Verwaltung die Entscheidung zu treffen hat kann es relevant sein. Allerdings fällt mir nichts wirklich ein wo der Rat eine solche Rolle hat.
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