Hallo,
am 30.11.2015 beende ich meine Dienstzeit (nach ATZ, Freistellungsphase) im öffentlichen Dienst beim Landratsamt und gehe nahtlos in Rente über, ab 1.12.2015.
Von der Personalverwaltung wurde mit mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld 11/12 für 2015 hätte, da mein Dienstverhältnis am 30.11.15 endet.
Entspricht diese Auskunft den Bestimmungen des TVÖD ? Oder gibt es eine Möglichkeit, noch anteilig Weihnachtsgeld zu bekommen?
Danke für Ihre Antwort
Josef
Guten Morgen,
Rein aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Denn dieses wird ja am 30.11. ausgezahlt. Klar wäre ein Weihnachtsgeld für das komplette Jahr nicht möglich, aber anteilig von Januar bis November schon.
Als Beispiel hätte ich hier den Beginn meiner Ausbildung. Ich habe im August 2013 angefangen und habe am 30.11.2013 ein anteiliges Weihnachtsgeld bekommen. Wieso sollte es dann nicht umgekehrt genauso funktionieren?
Vielleicht hat jemand hier die genaue Rechtsgrundlage.
LG
...weil Stichtag der 01.12. ist...man muss an diesem Tage beschäftigt sein, um den Anspruch auf (anteiliges) Weihnachtsgeld zu begründen...
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Nachzulesen im § 20 Abs. 1 TVöD
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(23.11.2015, 13:41)Roland schrieb: Nachzulesen im § 20 Abs. 1 TVöD
dann bitte auch § 20 Abs. 3 TVÖD
Beschäftigte, die bis zum 31. März 2005 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet.
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Satz 2 In diesem Falle treten an die Stelle des Bemessungszeitraums gemäß Absatz 2 die letzten drei Kalendermonate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
...dann sollte sich der Kollege mal dazu äussern, ob er seit über 10 Jahren in Altersteilzeit ist...
gerne äußere ich mich zur ATZ,
aber zunächst mal herzlichen Dank zu den wertvollen Tipps.
am 28.11.2006 wurde meine ATZ genehmigt. Diese trat ich am 1.12.2009 an, enden wird diese am 30.11.2015.
Danke und
schöne Grüße
Josef