1 x pro Monat haben wir eine Personalratssitzung, 1 x pro Monat ein Monatsgespräch mit der Geschäftsleitung und 1 x pro Vierteljahr eine Sitzung mit den Fachbereichsleitern.
Ein Standardthema, das immer auf der Tagesordnung steht, ist die Personalsituation im Haus (genügend Personal?, Eingruppierungen...).
Wir sind ja eine etwas größere Verwaltung - Kreisverwaltung mit über 1000 MA.
Unser PR macht eine wöchentliche Sitzung und es gibt "Wochengespräche" (bei Bedarf) mit der Leitung der Personalabteilung sowie Monatsgespräche mit der Verwaltungsleitung, also dem Landrat.
Themen sind Zustimmung zu Personalangelegenheiten wie Einstellungen, Umsetzungen, Abmahnungen, Kündigungen, Eingruppierungen, die Erarbeitung/Aktualisierung von Dienstvereinbarungen z.B. zu flexibler Arbeitszeit, Leistungsentgeld, Kostenbeteiligung an Sehhilfen, BEM und Unterstützung, wenn ein MA ein Problem mit seinem Arbeitsplatz hat...
Beatrix
Das erste, was ihr machen solltet, sind sogen. Entsendungsbeschlüsse des PR für alle neuen PR-Mitglieder für Grundschulungen im Personalvertretungsrecht. Diese Schulungen (zahlt der Arbeitgeber) gehen meistens über mehrere Tage. Danach hat man erstmal ein gewisses Rüstzeug für die Arbeit im PR. Die Schulungen werden von den Gewerkschaften und den kommunalen Bildungsträgern (Studieninstitute etc.) angeboten.
Darüber hinaus solltet ihr regelmäßig an Spezialschulungen z.B. für die Themen Tarifrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht etc. teilnehmen. Auch hierfür ist ein jeweiliger Entsendungsbeschluß des PR erforderlich.
Im ersten jahr schicken wir sämtliche neue(!) PR-Mitglieder zu Grundschulungen sowie deren ersten (neue) Stellvertreter. Alle anderen (neue) Stellvertreter werden in den kommenden Jahre geschult.
Unser Personalrat besteht aus 7 verdi und 6 komba Personalräten. Die Personalräte besuchen alle die Veranstaltungen ihrer Gewerkschaft. Spezialschulungen werden auch woanders gebucht.
Da Grundschulungen unbedingte Voraussetzungen für eine effektive Personalratsarbeit sind, kann auch der AG keine Probleme machen.
Ich persönlich kann die Schulungen der komba gewerkschaft aber auch die Schulungen der Studieninstitute empfehlen.
1. Der PR meldet die Mitglieder an (wartet aber die Kostenzusage der Verwaltung ab; diese ist bei uns integriert in einer sogen. "Fortbildungsanzeige", die der PR der VL zukommen lässt und die mit Kenntnisnahme der VL zurückkommt - diese Anzeige wird dann auch für die Reisekostenabrechnung benötigt, während die Rechnung direkt an die Verwaltung geht)-
2. sh. oben
3. Unser PR hat bewusst auf ein Budget verzichtet. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Fortbildungsansatz beglichen (zum Anfang des Haushaltsjahres teilt der PR seinen ungefähren Fortbildungsbedarf an, wobei Überschreitungen bei uns regelmäßig ohne Beanstandung vorkommen).
4. Bei der komba sind die Schulungen für Mitglieder ermässigt - Nichtmitglieder zahlen für die Grundschulungen ca. 100,- € mehr. (Unwieweit verdi Nichtmitglieder überhaupt zulässt, ist mir nicht bekannt)
P.S.: Ich gehe mal davon aus, dass Qualitätsunterschiede ggfls. nur marginal sind, weiß aber (als ehemaliger verdianer) das die Rahmenbedingungen (Unterkunft und Verpflegung) bei den Veranstaltungen der komba gewerkschaft erheblich besser sind. :-D
Anzeige über die Teilnahme an einer Schulungs-/Bildungsveranstaltung
Name, Vorname Produkt-Nr. Organisationsheit Hausruf
Thema der Veranstaltung Kurs-Nr.
Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)
Bankverbindung und Konto-Nr. des Veranstalters
Ort der Veranstaltung Teilnehmergebühr
0 Anmeldung ist bereits erfolgt
Anmeldefrist
0 Anmeldung ist erforderlich
(ggf. Anmeldevordruck beifügen)
0 Die Teilnehmergebühr wird von mir bezahlt und später unter Vorlage des
Belegs abgerechnet.
0 Die Teilnehmergebühr ist auf das angegebene Konto zu überweisen (nach Rechnungseingang)
Fälligkeit(en) der Teilnehmergebühr
Reisebeginn (Datum, Uhrzeit) Vorauss. Ende (Datum, Uhrzeit) Beginn d. Dienstgeschäftes (Datum, Uhrzeit)
0 Unentgeltliche Verpflegung
wird gewährt 0 Unentgeltliche Unterkunft
wird gewährt 0 Reisekostenvorschuß erwünscht
(Betrag wird von - 11 - ermittelt)
Die Anreise soll erfolgen
0 mit öffentlichen Verkehrsmitteln
0 mit privateigenem anerkanntem Pkw
0 aus dienstlichen Gründen
Begründung
0 aus zwingenden persönlichen Gründen
Begründung
0 als Mitreisende/als Mitreisender im Pkw der/des
0 mit Dienstfahrzeug ohne Fahrer 0 mit Dienstfahrzeug mit Fahrer
Datum/Unterschrift
An - Verwaltungsleitung -
Der Personalrat hat am __________ gem. § 42 Abs. 5 LPVG beschlossen, das o.a. Personalratsmitglied zu der o.a. Schulungs-/Bildungsveranstaltung zu entsenden.
Im Rahmen dieser Beschlussfassung hat der Personalrat gewissenhaft geprüft, dass durch die o.a. Schulungs-/Bildungsveranstaltung erforderliche Kenntnisse vermittelt werden, die das o.a. Personalratsmitglied in die Lage versetzen, seine Aufgaben als Personalratsmitglied sach- und fachgerecht zu erfüllen. Gleichzeitig wurde die Angemessenheit der Kosten festgestellt.
Es wird gebeten, das o.a. Personalratsmitglied für die Teilnahme an der erforderlichen Schulungs-/Bildungs-veranstaltung gem. § 42 Abs. 5 LPVG freizustellen und die Übernahme der erforderlichen Kosten sicher zu stellen.
Datum/Unterschrift
An - PR -
das o.a. Personalratsmitglied wird hiermit gem. § 42 Abs. 5 LPVG für die Teilnahme an der o.a.
Schulungs-/Bildungsveranstaltung freigestellt. Die Freistellung beinhaltet die Übernahme der erforderli-
chen Kosten durch die Dienststelle.
die Freistellung gem. § 42 Abs. 5 LPVG für die Teilnahme an der o.a. Schulungs-/Bildungsveranstaltung
wird hiermit versagt (Begründung erfolgt auf einem Beiblatt).
Datum/Unterschrift
...die Formatierung stimmt hier natürlich nicht mehr...
nochmal Danke für die Datei - alles umgesetzt, beantragt, genehmigt und (etwas) geschult ... Hier ist noch Nachholebedarf, daher schon die nächste Frage:
§ 80 SächsPersVG - Angelegenheiten der eingeschr. Mitbestimmung (z. B. bei Einstellung) - wie funktioniert das?
Es finden Bewerbungsgespräche statt (Stelle war nicht ausgeschrieben), an diesen Gesprächen nimmt der Vors. des PR teil (seit langer Zeit mal wieder).
Wie/Von wem sollte der PR informiert werden, WER - WIE - WO eingestellt wurde, oder muss die DL über Einstellungen nicht informieren, da nur eingeschränkte Mitbestimmung besteht?
Ersetzt die Teilnahme des Vors. an den Gesprächen den Beschluss des PR? Oder muss der PR offiziell um Zustimmung gebeten werden und einen Beschluss (über schon bestehende Tatsachen fassen)? Gilt es als Zustimmung, wenn der PR - nachdem er über die Einstellung unterrichtet wurde - sich nicht äußert?
Ich hoffe, Ihr habt mein Anliegen verstanden - vielleicht habe ich hier Mitbestimmung und eingeschränkte Mitbestimmung auch durcheinander gebracht - aber ich blicke gerade beim Thema Einstellung nicht durch. Über praktische Tipps (Beschluss erforderlich ja/nein, wie sieht der aus) wäre ich wirklich dankbar.
LG die Neue im PR