30.01.2020, 18:26
Hallo ,
ich bin für den Freistaat Bayern tätig und in der Probezeit bis Ende März 2020. Mein Alter ist 45. Kann ich nach der Probezeit noch verbeamtet werden und wenn ja welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
ich bin für den Freistaat Bayern tätig und in der Probezeit bis Ende März 2020. Mein Alter ist 45. Kann ich nach der Probezeit noch verbeamtet werden und wenn ja welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?