Informationspflicht des Bürgermeisters
#1

Guten Abend, folgender Fall: ein Ratsbeschluss ist gefasst und der Bürgermeister möchte diesen nicht umsetzen, sondern entsprechend abändern.

Darüber informiert er nicht den Rat selbst, sondern ein informelles Gremium der Vorsitzenden der Fraktionen. Er holt sich darüber Legitimation für die Änderung. Kann man dann sagen, dass er der Pflicht, den Rat zu informieren, als Ganzes nicht nachgekommen ist? Wo gibt es hier die Basis in der Gemeindeordnung NRW?

Vielen Dank
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#2

Der Bürgermeister ist verpflichtet, Ratsbeschlüsse umzusetzen, es sei denn es liegt ein Fall nach § 54 GO NRW vor. In diesen Fällen sieht die Gemeindeordnung aber eindeutige Fristen und Abläufe vor. Es reicht also nicht aus, nur die Fraktionsvorsitzenden per Hinterzimmerpolitik zu informieren. Allerdings wird in der Kommunalpolitik und -verwaltung Vieles gemacht, was nicht dem Gesetz entspricht. Wo kein Kläger, da kein Richter.

§ 54 Widerspruch und Beanstandung
(1) Der Bürgermeister kann einem Beschluss des Rates spätestens am dritten Tag nach der Beschlussfassung unter schriftlicher Begründung widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung des Rates, die frühestens am dritten Tage und spätestens zwei Wochen nach dem Widerspruch stattzufinden hat, erneut zu beschließen. Ein weiterer Widerspruch ist unzulässig.
(2) Verletzt ein Beschluss des Rates das geltende Recht, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Sie ist schriftlich in Form einer begründeten Darlegung dem Rat mitzuteilen. Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Die aufschiebende Wirkung bleibt bestehen.
(...)
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#3

Vielen Dank. Aus welchem Paragraphen ergibt sich die Pflicht Beschlüsse des Rates umzusetzen und aus welchem Paragraphen die Pflicht den Rat zu generell zu informieren?
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#4

(27.02.2022, 00:46)Gast schrieb:  Vielen Dank. Aus welchem Paragraphen ergibt sich die Pflicht Beschlüsse des Rates umzusetzen und aus welchem Paragraphen die Pflicht den Rat zu generell zu informieren?

Das steht in § 62 GO NRW.
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