06.10.2015, 16:18
Hallo,
ich habe die Möglichkeit die Behörde zu wechseln. Die "neue" Stelle ist allerdings nur für ein Jahr befristet, so dass ich eine Abordnung draus machen möchte.
Würde ich jetzt kündigen und dort neu anfangen, müsste ich auf jeden Fall zu einer Einstellungsuntersuchung.
Weiß jemand, ob das bei einer Abordnung auch der Fall ist bzw wovon das abhängt?
Bin für Hinweise dankbar.
ich habe die Möglichkeit die Behörde zu wechseln. Die "neue" Stelle ist allerdings nur für ein Jahr befristet, so dass ich eine Abordnung draus machen möchte.
Würde ich jetzt kündigen und dort neu anfangen, müsste ich auf jeden Fall zu einer Einstellungsuntersuchung.
Weiß jemand, ob das bei einer Abordnung auch der Fall ist bzw wovon das abhängt?
Bin für Hinweise dankbar.