Eingruppierung Master im öffentlichen Dienst
#1

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Diplom an einer Hochschule für öffentliches Recht gemacht und überlege, ob ich jetzt ein Master (an einer Hochschule, von FIBAA akkreditiert) machen soll.

Inzwischen habe ich rausgefunden, dass Leute mit Masterabschluss von jedem Bundesland unterschiedlich behandelt werden, was das Gehalt angeht. Manche Bundesländer z.B. Bayern sollen mit dem Abschluss gleich in den höheren Dienst eingruppieren, andere dagegen z.B. Baden-Württemberg angeblich sogut wie gar nicht, sondern nur in E9.

Kennt sich jemand mit dem Thema Master-Abschluss - Eingruppierung im öffentlichen Dienst aus? Gibt es da unterschiede zwischen Arbeitgebern Kommune-Land-Bund? Oder liegt es wirklich an dem dem Bundesland, in dem man arbeitet? Irgendwelche Änderungen von Laufbahnverordnungen/TV-L/TVÖD in Planung?

Vielen Dank.
Gruß
OR
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#2

Hallo!
Bund und Kommunen wenden den TVöD an (und greifen dabei zurzeit noch auf die Eingruppierungsregeln des BAT zurück, bis die neue Entgeltordnung steht). Die Länder haben unterschiedliche Tarifverträge.

Bei der BAT-Eingruppierung kommt es auf die auszuübenden Tätigkeiten an, nicht auf die Qualifikation. Wenn Du Tätigkeiten ausübst, für die ein Uniabschluss (egal ob Diplom oder Master) notwendig ist, wirst Du auch entsprechend eingruppiert. Wenn Du niedrigwertigere Tätigkeiten ausübst, erfolgt die Eingruppierung halt entsprechend in einer niedrigeren Entgeltgruppe (z. B E 9 = Eingangseingruppierung für Fachhochschulabsolventen).
Wie es bei den Ländern aussieht, weiß ich leider nicht.
LG
Steffi
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#3

Danke für die Antwort.

Verstehe ich das richtig: Auch mit FH-Diplom kann man auf eine E13 Stelle gesetzt und entsprechend bezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer es will. Also ist das laut BAT möglich?!? (wenn auch unwahrscheinlich)

Und jetzt mal ganz konkret: Ich hab einen FH-Diplom. Was müsste ich tun, um bei einer Stellenausschreibung für den höheren Dienst tatsächlich qualifiziert zu sein? Ich meine jetzt im Beamtenrecht, da gibt es ja ganz klare Vorschriften im Laufbahnrecht, oder? Wenn ich einen Master an einer Hochschule (nicht Uni) machen würde, wie wäre das laufbahnrechtlich zu bewerten? Welches Laufbahnrecht gilt eigentlich für Beamte bei Kommunen?

LG
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#4

Ein Diplom wird immer in den gehobenen Dienst eingruppiert. Eine E 13 Stelle ist Abteilungsleiter-Niveau bzw wissenschaftlicher Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Abweichungen in den Bundesländern sind aber denkbar.
Der Master berechtigt zur Eingruppierung in den höheren Dienst. Welche Entgeltstufen damit verbunden sind ist schwer zu sagen. Nach Tätigkeitseinstufung/ Umfang wäre dies S14 oder höher.
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