07.08.2009, 13:27
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Diplom an einer Hochschule für öffentliches Recht gemacht und überlege, ob ich jetzt ein Master (an einer Hochschule, von FIBAA akkreditiert) machen soll.
Inzwischen habe ich rausgefunden, dass Leute mit Masterabschluss von jedem Bundesland unterschiedlich behandelt werden, was das Gehalt angeht. Manche Bundesländer z.B. Bayern sollen mit dem Abschluss gleich in den höheren Dienst eingruppieren, andere dagegen z.B. Baden-Württemberg angeblich sogut wie gar nicht, sondern nur in E9.
Kennt sich jemand mit dem Thema Master-Abschluss - Eingruppierung im öffentlichen Dienst aus? Gibt es da unterschiede zwischen Arbeitgebern Kommune-Land-Bund? Oder liegt es wirklich an dem dem Bundesland, in dem man arbeitet? Irgendwelche Änderungen von Laufbahnverordnungen/TV-L/TVÖD in Planung?
Vielen Dank.
Gruß
OR
ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Diplom an einer Hochschule für öffentliches Recht gemacht und überlege, ob ich jetzt ein Master (an einer Hochschule, von FIBAA akkreditiert) machen soll.
Inzwischen habe ich rausgefunden, dass Leute mit Masterabschluss von jedem Bundesland unterschiedlich behandelt werden, was das Gehalt angeht. Manche Bundesländer z.B. Bayern sollen mit dem Abschluss gleich in den höheren Dienst eingruppieren, andere dagegen z.B. Baden-Württemberg angeblich sogut wie gar nicht, sondern nur in E9.
Kennt sich jemand mit dem Thema Master-Abschluss - Eingruppierung im öffentlichen Dienst aus? Gibt es da unterschiede zwischen Arbeitgebern Kommune-Land-Bund? Oder liegt es wirklich an dem dem Bundesland, in dem man arbeitet? Irgendwelche Änderungen von Laufbahnverordnungen/TV-L/TVÖD in Planung?
Vielen Dank.
Gruß
OR