10.02.2019, 13:12
Hallo,
am 01.01.19 habe ich (EG 6) intern auf eine EG 8 Stelle gewechselt.
Nun soll ich erst ab 01.07. in die EG 8 höhergruppiert werden.
Im § 14 (3) TVöD wird die Zulage für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geregelt.
Wie ist das bei dauerhafter Übertragung? Würde mir bis zur Höhergruppierung auch eine Zulage zustehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
am 01.01.19 habe ich (EG 6) intern auf eine EG 8 Stelle gewechselt.
Nun soll ich erst ab 01.07. in die EG 8 höhergruppiert werden.
Im § 14 (3) TVöD wird die Zulage für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geregelt.
Wie ist das bei dauerhafter Übertragung? Würde mir bis zur Höhergruppierung auch eine Zulage zustehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße