AL II bis Dipl. Verwaltungswirt - was geht
#1

Hallo,
ich wurde dieses Jahr mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten fertig und in EG 5 eingruppiert.
Wenn ich nun sehe, was meine ehemaligen Mitschüler in größeren Behörden für eine Entgeltgruppe haben, wird mir teilweise schlecht. 3 Stufen höher, obwohl die Noten der Prüfung gleich, manchmal sogar um einiges schlechter waren.

Deshalb möchte ich mich schnellstmöglich weiterbilden!!

AL II ist wohl das gängigste aber was kann ich als Angestellter statt dessen bzw. zusätzlich machen und vor allem bringt mich das im Beruf auch weiter (gehobener, höherer Dienst)?
Ich habe was von Dipl. Verwaltungswirt gehört, der angeblich auch für Angestellte und nicht nur Beamte möglich sein soll?!?

Zu meiner Person:
20 Jahre
Mittlere Reife
gelernter Vfa-k


Danke
Schönen Abend!
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#2

Mit dem A II hast Du grundsätzlich die Möglichkeit, Stellen, die E9-E12 bewertet sind (also vergleichbar geh. Dienst) zu bekommen. Ob Dir der Arbeitgeber eine gibt, steht auf einem anderen Blatt.
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#3

Und was ist nötig um ggf. in den höheren Dienst zu kommen?
Ist es denn möglich als Angestellter ein Dipl. Verwaltungswirt zu werden?
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#4

Für den höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Masterabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand notwendig. Also erstmal Abitur nachholen oder AL II machen. Der AL II ermöglicht dir auch den Zugang zu einem Masterstudium.
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#5

Hi.

Zitat:Der AL II ermöglicht dir auch den Zugang zu einem Masterstudium.

Das ist mir mir absolut neu. Heißt aber nicht, dass es das nicht gibt. Hast du dafür eine Quelle?

Gruß
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#6

Der AL II ermöglicht nicht den Zugang zum Master, sondern NUR zum Bachelor, wenn man kein Abitur oder ähnliches hat, quasi kann man dann als sog. beruflich Qualifizierter z.B. an die Fachhochschule und dort passende Fächer studieren, z.B. Verwaltung, evtl. sowas wie BWL -- das dann ohne Abitur/FHR. Mehr aber nicht.
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#7

einmal Angestellter, immer Angestellter - heißt ja auch "Angestelltenlehrgang II" - nicht Beamtenlehrgang. Daran halten sich gewöhnlich die Arbeitgeber.
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