Übertragung Stimmrecht bei Mitwirkungsverbot
#1

Hallo
Betrifft Niedersächsische Kommunalverfassung ---NKOMVG

Es es möglich, dass ein Ausschußmitglied sein Stimmrecht übertragen kann/darf wenn er sich als
Befangen erklärt ?
Mitwirkungsverbot da Angestellter des Bauherren, dessen Bauprojekt im Ausschuß beraten wird.
Positiv: er es selbst anzeigt usw.
Dann aber stimmt der Bürgermeister der dem Ausschuß nicht anhört für den Befangenen mit ab.

Bisher in allen § NKOMVG und Kommentaren nicht gefunden.
Wer kann helfen?

Gruß khuweb
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Mitwirkungsverbot
- Befangenheit/Mitwirkungsverbot


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers