20.11.2013, 20:36
Hallo
Betrifft Niedersächsische Kommunalverfassung ---NKOMVG
Es es möglich, dass ein Ausschußmitglied sein Stimmrecht übertragen kann/darf wenn er sich als
Befangen erklärt ?
Mitwirkungsverbot da Angestellter des Bauherren, dessen Bauprojekt im Ausschuß beraten wird.
Positiv: er es selbst anzeigt usw.
Dann aber stimmt der Bürgermeister der dem Ausschuß nicht anhört für den Befangenen mit ab.
Bisher in allen § NKOMVG und Kommentaren nicht gefunden.
Wer kann helfen?
Gruß khuweb
Betrifft Niedersächsische Kommunalverfassung ---NKOMVG
Es es möglich, dass ein Ausschußmitglied sein Stimmrecht übertragen kann/darf wenn er sich als
Befangen erklärt ?
Mitwirkungsverbot da Angestellter des Bauherren, dessen Bauprojekt im Ausschuß beraten wird.
Positiv: er es selbst anzeigt usw.
Dann aber stimmt der Bürgermeister der dem Ausschuß nicht anhört für den Befangenen mit ab.
Bisher in allen § NKOMVG und Kommentaren nicht gefunden.
Wer kann helfen?
Gruß khuweb