TVSöD: Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst

Der TVSöD ist der Tarifvertrag für Studierende in den Kommunen sowie beim Bund. Er gilt nur für angestellte Studenten, das heißt nicht für Beamtenanwärter. In der Aufstellung Ausbildung & Studium im öffentlichen Dienst sind Beispiele für Studiengänge im Angestelltenverhältnis aufgeführt.

Der TVSöD regelt folgendes:

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausbildungs- und Studienvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit, Kündigung
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
§ 6 Nachweispflichten, Akteneinsichtsrecht
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit
§ 8 Studienentgelt und Studiengebühren
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 10a Familienheimfahrten
§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12a Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Beendigung, Verkürzung und Verlängerung des Vertragsverhältnisses
§ 17 Abschlussprämie
§ 18 Rückzahlungsgrundsätze
§ 19 Zeugnis
§ 20 Ausschlussfrist
§ 21 Inkrafttreten und Laufzeit

Zum Download-Bereich: TVSöD als pdf-Datei herunterladen

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