TVöD Beamte
Als TVöD Beamte werden zum Teil die Besoldungstabellen der Beamten bezeichnet.Aktuelle Besoldungstabellen im pdf-Format (kostenlos):
- Bund (gültig ab 01.03.2024)
- Baden-Württemberg (gültig ab 01.12.2022)
- Bayern (gültig ab 01.01.2023)
- Berlin (gültig ab 01.12.2022)
- Brandenburg (gültig ab 01.12.2022)
- Bremen (gültig ab 01.12.2022)
- Hamburg (gültig ab 01.12.2022) (Überleitung)
- Hamburg (gültig ab 01.12.2022) (Neuverbeamtung)
- Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Überleitung)
- Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Neuverbeamtung)
- Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.12.2022)
- Niedersachsen (gültig ab 01.12.2022)
- Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.12.2022)
- Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.12.2022)
- Saarland (gültig ab 01.12.2022)
- Sachsen (gültig ab 01.08.2023)
- Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2023)
- Schleswig-Holstein (gültig ab 01.12.2022)
- Thüringen (gültig ab 01.01.2023)
Anmerkung: Tatsächlich ist die Bezeichnung "TVöD Beamte" nicht korrekt. Es gibt keinen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Beamten. Die Besoldungstabellen werden nicht im Rahmen von Tarifverträgen vereinbart, sondern von den Gesetzgebern im Landtag und Bundestag beschlossen.
Hier gelangen Sie zum aktuellen TVöD-Tabellenentgelt für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.
Zwischen Beamten und Angestellten gibt es erhebliche Unterschiede:
- Bei der Einstellung von Beamten gelten strengere Bedingungen als bei Angestellten (Beispiele: Staatsangehörigkeit, Gesundheit, Vorstrafen, Alter).
- Beamte werden nicht in die Sozialversicherung einbezogen (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung) und erwerben daraus auch keine Ansprüche.
- Beamte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe als Zuschuss zur Krankenversicherung.
- Das Dienstverhältnis des Beamten ist auf Lebenszeit ausgerichtet. Der Dienstherr kann den Beamten nicht kündigen.
- Beamte dürfen nicht streiken.
- Während der TVöD bundeseinheitlich für alle Arbeitnehmer von Bund und Kommunen gilt, wird das Beamtenrecht auf Ebene des Bundes und der Länder getrennt verabschiedet. Lediglich das Beamtenstatusgesetz gibt einen bundeseinheitlichen Rahmen vor.
- Die Beamtenbesoldung und das Beamtenrecht werden einseitig vom Landtag oder Bundestag gesetzlich beschlossen. Es finden keine Tarifverhandlungen statt.
- Beamte werden ernannt, es wird kein Arbeitsvertrag geschlossen.
- Beamte im Ruhestand erhalten keine Rente aus der Rentenversicherung, sondern eine Pension von ihrem Dienstherrn (Bund, Länder, Kommunen.
Unsere Foren für Beamte und zum TVöD:
- Foren Beamte:
- Forum Beamte (alle Dienstherren)
- Forum Kommunalbeamte
- Forum Landesbeamte
- Forum Bundesbeamte
- Forum Ausbildung / Studium Beamte
- Foren TVöD (Arbeitnehmer):
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