Kommunalrecht Foren
Das Kommunalrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es beinhaltet das Recht der kommunalen Gebietskörperschaften, also insbesondere der Städte, Gemeinden, Landkreise/Kreise und Verbände.
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Den Gebietskörperschaften wird in Artikel 28 Grundgesetz das Recht der kommunalen Selbstverwaltung gegeben. Viele Bundesländer haben diese Regelung in ihre Landesverfassungen übernommen (z.B. Art. 1 und Art. 78 der Landesverfassung NRW). Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Kommunen für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig (Allzuständigkeit), soweit sie nicht durch Gesetz anderen Verwaltungsträgern zugewiesen sind. Zur Selbstverwaltungsgarantie gehört, dass den Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Finanzhoheit, Organisationshoheit und Personalhoheit zusteht.
Da die Kommunen staatsrechtlich zu den Bundesländern gehören, wird das Kommunalrecht im wesentlichen von den Bundesländern erlassen. In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wird nicht zwischen staatlicher und kommunaler Ebene unterschieden.
Das Kommunalrecht setzt sich aus verschiedenen Gesetzen zusammen, die die Kommunen direkt betreffen. Die wichtigsten Gesetze stellen die Gemeindeordnungen und Landkreisordnungen dar. Diese werden teilweise auch Kommunalverfassung genannt. In ihnen werden u.a. Aufgaben, Aufbau, Struktur und Organe der Kommunen sowie die Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger geregelt.
Neben der bereits erwähnten Gemeindeordnung bzw. Landkreisordnung gehören z.B. das Kommunalwahlgesetz, die Gemeindehaushaltsverordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder Verordnungen über lokale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zum Kommunalrecht. Da im KommunalForum Experten aus ganz Deutschland teilnehmen, können hier Kommunalrecht Fälle oder Klausuren aus ganz Deutschland thematisiert werden, d.h. z.B. Kommunalrecht NRW, Kommmunalrecht Bayern oder Kommunalrecht Brandenburg. Bitte achten Sie bei Fragen darauf, das betroffene Bundesland zu nennen.
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