12.04.2023, 13:35
Guten Tag,
nach Tarifvertrag muss mit Zuordnung zu einer Entgeltgruppe gewährleistet sein, dass die zu erledigenden Aufgaben mindestens zur Hälfte auf dem Anforderungsniveau liegen, das der EG entspricht. Wie weit darf das Anforderungsniveau weiterer zu erledigender Aufgaben im Rahmen der Wahrnehmung einer Stelle - also bis zu weiteren 50 % der Tätigkeit - maximal vom Niveau der eigentlichen Eingruppierung entfernt liegen?
Herzlichen Dank für die Einschätzung.
nach Tarifvertrag muss mit Zuordnung zu einer Entgeltgruppe gewährleistet sein, dass die zu erledigenden Aufgaben mindestens zur Hälfte auf dem Anforderungsniveau liegen, das der EG entspricht. Wie weit darf das Anforderungsniveau weiterer zu erledigender Aufgaben im Rahmen der Wahrnehmung einer Stelle - also bis zu weiteren 50 % der Tätigkeit - maximal vom Niveau der eigentlichen Eingruppierung entfernt liegen?
Herzlichen Dank für die Einschätzung.