15.06.2023, 10:19
Hallo zusammen,
Ich arbeite in BW im öffentlichen Dienst und wohne in Bayern. Nachdem mein Arbeitgeber meine Kontaktdaten an meine Gemeinde weitergeleitet hat (ist leider rechtens) werde ich nun regelmäßig bei beiden Gemeinden für jede Wahl einberufen.
Bisher habe ich nur Erfrischungsgeld erhalten, außer an einem Tag, da musste die Auszählung montags weiter geführt werden und galt als reguläre Arbeitszeit. Wobei wir im 6 Uhr früh antreten mussten, und die Ruhezeiten nicht wirklich eingehalten wurden, aber das ist ein anderes Thema.
Ich habe die Gemeindeordnung BW einmal durchgelesen, werde aber nicht richtig schlau daraus. Meine Interpretation wäre, ich darf von meinem Arbeitgeber die Weisung im Rahmen meines Dienstverhältnisses bekommen als Wahlhelfer tätig zu sein. Als nicht Einwohner der Gemeinde müsste mir diese Tätigkeit aber mindestens mit Freizeitausgleich abgegolten werden? Kennt jemand hier vielleicht eine Rechtsgrundlage, mit der ich auf meinen Arbeitgeber zugehen könnte?
Im Endeffekt würde es mir nichts ausmachen, bei beiden auszuzählen, wenn ich wenigstens bei einer Gemeinde meine Freizeit wieder bekomme.
Ich arbeite in BW im öffentlichen Dienst und wohne in Bayern. Nachdem mein Arbeitgeber meine Kontaktdaten an meine Gemeinde weitergeleitet hat (ist leider rechtens) werde ich nun regelmäßig bei beiden Gemeinden für jede Wahl einberufen.
Bisher habe ich nur Erfrischungsgeld erhalten, außer an einem Tag, da musste die Auszählung montags weiter geführt werden und galt als reguläre Arbeitszeit. Wobei wir im 6 Uhr früh antreten mussten, und die Ruhezeiten nicht wirklich eingehalten wurden, aber das ist ein anderes Thema.
Ich habe die Gemeindeordnung BW einmal durchgelesen, werde aber nicht richtig schlau daraus. Meine Interpretation wäre, ich darf von meinem Arbeitgeber die Weisung im Rahmen meines Dienstverhältnisses bekommen als Wahlhelfer tätig zu sein. Als nicht Einwohner der Gemeinde müsste mir diese Tätigkeit aber mindestens mit Freizeitausgleich abgegolten werden? Kennt jemand hier vielleicht eine Rechtsgrundlage, mit der ich auf meinen Arbeitgeber zugehen könnte?
Im Endeffekt würde es mir nichts ausmachen, bei beiden auszuzählen, wenn ich wenigstens bei einer Gemeinde meine Freizeit wieder bekomme.