10.12.2014, 19:55
Liebe Leute,
ich bin seit 01.12.2014 wegen Dienstunfähigkeit für einstweilen 5 Jahre in den Ruhestand versetzt worden.
Bisher habe ich - wie wohl die meisten hier - 50% PKV und 50% Beihilfe bekommen.
Als Ruheständler stehen mir wohl 70% Beihilfe zu.
Muss ich jetzt meiner PKV melden, dass ich Ruheständler bin, damit mein Vertrag auf 30% umgestellt wird? (Ist das dann eine bloße Vertragsänderung oder ein Neuvertrag?)
Und was ist, wenn ich nach einer Zeit wieder dienstfähig bin: Muss ich dann für das Upgrade von 30% PKV zu 50% PKV eine Gesundheitsprüfung absolvieren? Das wäre bei meinem gesundheitlichen Hintergrund absolut fatal ...
Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern kann.
Herzliche Grüße an alle Leser
ich bin seit 01.12.2014 wegen Dienstunfähigkeit für einstweilen 5 Jahre in den Ruhestand versetzt worden.
Bisher habe ich - wie wohl die meisten hier - 50% PKV und 50% Beihilfe bekommen.
Als Ruheständler stehen mir wohl 70% Beihilfe zu.
Muss ich jetzt meiner PKV melden, dass ich Ruheständler bin, damit mein Vertrag auf 30% umgestellt wird? (Ist das dann eine bloße Vertragsänderung oder ein Neuvertrag?)
Und was ist, wenn ich nach einer Zeit wieder dienstfähig bin: Muss ich dann für das Upgrade von 30% PKV zu 50% PKV eine Gesundheitsprüfung absolvieren? Das wäre bei meinem gesundheitlichen Hintergrund absolut fatal ...
Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern kann.
Herzliche Grüße an alle Leser