Vom VfA zu EG 14 oder 15
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Gast
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Beitrag: #1
Vom VfA zu EG 14 oder 15
Hat jemand ein Paradebeispiel für den Aufstieg vom kleinen Verwaltungsfachangestellten (z.B. Eg 5) bis zu einer Entgeltgruppe im höheren Dienst (EG 15 oder 15)???

Sollte jemand so eine Laufbahn hinter sich gebracht haben hat er meinen größten Respekt.

Achtung!
Nicht gemeint sind Beamtenaufstiege!!!

Mit freundlichen Grüßen
der flinkeFinger


30.08.2011 13:13
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Gast
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Beitrag: #2
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
Hallo Kollege! So etwas (sorry) abgefahrenes habe ich noch nirgendswo gehört. Eine derartige Karriere ist für das öffentliche Proletariat schlichtweg einfach unmöglich. Ohne ein abgeschlossenes Hochschulstudium kannst Du niemals in die Regionen des höheren Dienstes gelangen. Soviel muß Dir klar sein. Es gibt sicherlich "Beschäftigte" mit entsprechender Bezahlung, das sind dann aber Fachärzte, Oberärzte, oder eben ganz hohe Tiere im Bereich der Justiz. Mit einer stinknormalen VFA-Ausbildung schaffst Du nicht mal den Sprung über die EG8, da ist Schluß, mehr gibt es nicht. AII kann Dich evtl. (mit irre viel Glück) darüber hinweg hiefen, aber im Regelfall ist da schon bei EG9/10 Ende Banane. Ohne Hochschulstudium läuft da gar nichts. Viel Glück und alles Gute für Deine berufliche Zukunft:-) Haegar
26.09.2011 10:28
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Gast
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Beitrag: #3
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
ja, es kann doch sein, dass ein kleiner verwaltungsfachangestellter berufsbegleitend noch ein studium macht. dann wäre es doch möglich. ich denke so ein beispiel wurde auch laut eingangsfrage gesucht.
26.09.2011 12:10
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Kat
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Beitrag: #4
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
Ich habe Kollegen,die haben sich sogar für ein Studium beurlauben lassen.

Man hat natürlich hinterher keinen Anspruch auf eine höherwertige Stelle, aber die Möglichkeit, sich zu bewerben.
27.09.2011 16:47
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Gast
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Beitrag: #5
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
Ich habe es geschafft!
Und das sogar vom kleinen Hauptschüler Wink

Hier mein Werdegang:

- Hauptschulabschluss Typ A (in NRW),
- danach Mittlere Reife nachgeholt (Handelsschule),
- danach Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten,
- danach Zivildienst,
- danach 2. Angestelltenlehrgang,
- gleichzeitig zum AL II habe ich am Abendgymnasium mein Abitur nachgeholt,
- danach berufsbegleitendes Bachelor-Studium
- danach berufsbegleitendes Master-Studium
- heute: Personalchef mit EG 15

FaziT:
nicht ganz einfach, aber es kann funktionieren.
27.10.2011 14:02
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maennlich Katharina Offline
Urgestein
*****

Beiträge: 198
Registriert seit: Jan 2010
Beitrag: #6
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
AII und Abi gleichzeitig, da kann man echt den Hut ziehen.
27.10.2011 22:19
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Gast
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Beitrag: #7
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
Danke!
Ich muss allerdings noch gestehen, dass es nicht ganz das Abi, sondern das Fachabi war. Also nur 2 Jahre! Aber das reicht auch!
28.10.2011 07:43
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Gast
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Beitrag: #8
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
014
Hier mal ein Beispiel, dass vieles möglich ist:
- Verwaltungsangestellter
- AL 1
- über 40 Jahre, also von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit
- beschäftigt in EG 11
- Stellvertreter des späteren Postens
- kommissarische Besetzung des späteren Postens
- Übernahme des Postens in EG15, Abteilungsleiter einer Abteilung mit 80 - 100 Beschäftigten und Repräsentant unseres Ortes
- Antrag auf Höhergruppierung weil Vorgänger mehr verdiente
- Herausnahme aus dem Tarifvertrag als "leitender Angestellter" damit mehr bezahlt werden kann

So läuft es in unserer bayerischen Kommune ab. Mit Beziehungen und nicht mit Fachwissen kommt man bei uns weiter. Man braucht nur einen guten Draht zum Bürgermeister.
28.10.2011 08:31
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Gast
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Beitrag: #9
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
Ich wusste gar nicht, dass es Posten gibt, wo man aus dem Tarifvertrag herausgenommen werden kann Icon_razz
28.10.2011 10:24
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maennlich smokie12 Offline
Experte
****

Beiträge: 86
Registriert seit: Feb 2011
Beitrag: #10
RE: Vom VfA zu EG 14 oder 15
Aber selbstverständlich gibt es Kolleginnen und Kollegen die 'AT', also außerhalb des Tarifvertrages, eingestuft sind.

Das wird gerne bei Töchtern (Stadtwerke, Marketing Gmbhs u.ä.) gemacht.
Und bei Beamten wird dann eben ein Dienstwagen zur Privatnutzung oder ein Vertrag auf zweiter Steuerkarte draufgegeben.

Wenn der Bürgermeister es haben will, wird es auch gemacht. Landrecht eben. Aber wehe, es soll der einfache Sachbearbeiter im Meldeamt höhergruppiert werden. Da bricht sofort der Haushalt zusammen. Icon_evil

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg !!!

31.10.2011 09:44
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