Sonderzahlung Inflationsausgleich bei Austritt 31.05.2023
#1

Hallo,

hat ein Mitarbeiter, der im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.05.2023 beschäftigt war und mit Ablauf des 31.05.2023 ausscheidet, Anspruch auf Zahlung des Inflationsausgleichs in Form der Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 €?
Zitieren
#2

Ja, sofern einer der in § 1 TV Inflationsausgleich genannten Tarifverträge zur Anwendung kommt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Monatlicher Inflationsausgleich bei Einstieg nach dem 01.05.2023
- Sonderzahlung / Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst
- Inflationsaugleich 2023 wenn ab September 2023 in Rente


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers