Rufschädigung durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
#1

Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrolliert unsere Reisebäckerei (alter Stand) und stellt einige Mängel fest. Schließt den Stand aber nicht. 
Bei einem Gespräch mit den Veranstaltern gibt er ihnen den Tipp uns für keine weiteren Veranstaltungen zu buchen, wodurch wir einige Plätze verloren haben und dadurch auch gravierende Umsatzeinbußen hatten.
Darf der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes solche Äußerungen gegenüber Veranstaltern tätigen?
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#2

Nein, solche Informationen unterliegen meines Erachtens dem Amtsgeheimnis und Datenschutz und dürfen vom Mitarbeiter des Gesundheitsamtes daher nicht in der Weltgeschichte herumposaunt werden.

Hier macht sich das Gesundheitsamt dann sogar Ihrer Bäckerei gegenüber schadensersatzpflichtig (Amtspflichtverletzung).
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#3

"Nein, solche Informationen unterliegen meines Erachtens dem Amtsgeheimnis und Datenschutz und dürfen vom Mitarbeiter des Gesundheitsamtes daher nicht in der Weltgeschichte herumposaunt werden." Im Hinblick auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist der Schutz von Unternehmen, dass Beanstandungen nicht bekannt werden, nicht gegeben.

Allerdings könnten hier Verfahrensregelungen verletzt sein. Daneben ist eine behördliche Empfehlung gegen einen bestimmten Anbieter sehr problematisch.
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#4

Hier wäre sicherlich die Einschaltung eines Anwalts ratsam.
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