29.11.2015, 19:28
In der Einladung zu der konstituierenden Sitzung (Juni 2014) unseres Gemeinderates stand u. a.
4. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
auf der Tagesordnung.
Auszug aus der Niederschrift dieser Sitzung
4.) Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
Es wurden vorgeschlagen Person 1 als Vorsitzender, Person 2 als Schriftführer und Person 3 als Beisitzer. Vertreter wurden keine vorgeschlagen und damit auch nicht gewählt. Der Rat bestätigte einstimmig den Vorschlag von Ortsbürgermeister XY offen abzustimmen und wählte anschließend die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wie oben dargestellt.
Der Ortsbürgermeister lädt nun (nach 1 1/2 Jahren) zu einer konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ein.
Tagesordnung:
1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013
Meine Fragen in dem Zusammenhang lauten:
1. Konstituierende Sitzung Juni 2014 war öffentlich; die bevorstehende Sitzung ist nichtöffentlich. Darf eine konstituierende Sitzung oder ein Teil derer nichtöffentlich sein?
2. Per e-Mail wurde der gesamte Gemeinderat zu der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eingeladen.
3. Ist es nicht so, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses seine Ausschussmitglieder zur RePrü einlädt?
Dieses wiederum setzt voraus, dass der Vorsitzende entsprechende Info (Abschluss Haushaltsjahr) vom Bürgermeister erhält.
Besten Dank für Eure Unterstützung.
4. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
auf der Tagesordnung.
Auszug aus der Niederschrift dieser Sitzung
4.) Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
Es wurden vorgeschlagen Person 1 als Vorsitzender, Person 2 als Schriftführer und Person 3 als Beisitzer. Vertreter wurden keine vorgeschlagen und damit auch nicht gewählt. Der Rat bestätigte einstimmig den Vorschlag von Ortsbürgermeister XY offen abzustimmen und wählte anschließend die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wie oben dargestellt.
Der Ortsbürgermeister lädt nun (nach 1 1/2 Jahren) zu einer konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ein.
Tagesordnung:
1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013
Meine Fragen in dem Zusammenhang lauten:
1. Konstituierende Sitzung Juni 2014 war öffentlich; die bevorstehende Sitzung ist nichtöffentlich. Darf eine konstituierende Sitzung oder ein Teil derer nichtöffentlich sein?
2. Per e-Mail wurde der gesamte Gemeinderat zu der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eingeladen.
3. Ist es nicht so, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses seine Ausschussmitglieder zur RePrü einlädt?
Dieses wiederum setzt voraus, dass der Vorsitzende entsprechende Info (Abschluss Haushaltsjahr) vom Bürgermeister erhält.
Besten Dank für Eure Unterstützung.