02.11.2013, 12:36
Hallo!
Ich weiß, das Thema der Rückzahlung der Kosten für den Angestelltenlehrgang, wurde schon mehrfach diskutiert. Aber irgendwie habe ich die Antwort, die ich suche nicht gefunden.
Im September 2013 habe ich den zweiten Angestelltenlehrgang abgeschlossen. Vor Beginn des Lehrganges habe ich keine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben.
Mir wurde lediglich vor kurzem ein Teil im BAT vorgelegt (§ 8 Durchführung des Angestelltenlehranges II) in dem aufgeführt ist, dass die Kosten bei z.B. Kündigung zurück zu zahlen sind.
Ist es rechtmäßig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft.
Ich möchte die Verwaltung gerne wechseln und wäre dankbar für euer Wissen, dass natürlich in NRW anwendbar sein sollte.
Hat jemand Erfahrung wie hoch diese Kosten sind?
LG und vielen Dank!
Ich weiß, das Thema der Rückzahlung der Kosten für den Angestelltenlehrgang, wurde schon mehrfach diskutiert. Aber irgendwie habe ich die Antwort, die ich suche nicht gefunden.
Im September 2013 habe ich den zweiten Angestelltenlehrgang abgeschlossen. Vor Beginn des Lehrganges habe ich keine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben.
Mir wurde lediglich vor kurzem ein Teil im BAT vorgelegt (§ 8 Durchführung des Angestelltenlehranges II) in dem aufgeführt ist, dass die Kosten bei z.B. Kündigung zurück zu zahlen sind.
Ist es rechtmäßig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft.
Ich möchte die Verwaltung gerne wechseln und wäre dankbar für euer Wissen, dass natürlich in NRW anwendbar sein sollte.
Hat jemand Erfahrung wie hoch diese Kosten sind?
LG und vielen Dank!