Ohne Angestelltenlehrgang 1 in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert
#1

Hallo, 
ich bin gelernte Bürokauffrau und arbeite seit 5 Jahren in einer niedersächsischen Kommune im Bereich Steuern und Abgaben. 
Eingruppiert bin ich in Entgeltgruppe 8 (ohne 1. Verwaltungsprüfung !!!). 

Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass ich den Verwaltungslehrgang 1 mit Prüfung nachträglich ablegen müsse, um 
weiterhin in EG 8 eingruppiert zu bleiben. Weiterhin teilt er mir mit, dass, sollte ich den Lehrgang nicht absolvieren wollen, ich in die Entgeltgruppe 5 mit einer Zulage eingruppiert werden würde. 

Hat mein Arbeitgeber das Recht, so verfahren zu können, obwohl ich bereits 5 Jahre dort arbeite?

Über Antworten würde ich mich freuen. Vlt auch so geschrieben, dass ich sie verstehen kann.

VG Emmy
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#2

"Hat mein Arbeitgeber das Recht, so verfahren zu können, obwohl ich bereits 5 Jahre dort arbeite?"
Im Kern ja.
Unzutreffend ist der Anspruch auf eine Zulage bei Weigerung. Die Weigerung würde zum Verlust des Anspruches auf die Zulage führen. Soweit der AG die Teilnahme in der Arbeitszeit anweist, stellt sich die Frage weiterer Konsequenzen (Abmahnung, wenn die nicht hilft, Kündigung.)
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