Kündigung nach Ablauf Probezeit
#1

Hallo,
ich bin bei einem Arbeitgeber aus dem Öffentlichen Dienst auf 2 Jahre sachgrundlos befristet mit einer Probezeit von 6 Wochen.
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt mehr als sechs Monaten
vier Wochen, usw.
Wie wird dies nach 6 Wochen Probezeit bis zu den 6 Monaten gehandhabt, hat man hier gar keine Kündigungsfristen?
Damit die Kündigungsfristen gelten, muss man eine Vertragsdauer von mind. 12 Monate haben, bedeutet dies dass man 12 Monate bereits gearbeitet haben muss?
Wenn man zuvor bei einem anderen Arbeitgeber im TVÖD VKA befristet beschäftigt war, werden hier die Beschäftigungszeiten beim neuen Arbeitgeber (wie bei Eingruppierung) mit angerechnet oder nur wie laut TVÖD die Kündigungsfristen nur bei mehreren Beschäftigungen des gleichen Arbeitgebers?

Herzlichen Dank.
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#2

Hinsichtlich Kündigungsfrist gibt es in der Literatur verschiedene Sichtweisen. Entweder die Frist nach BGB oder halt nach 6 Monaten heranziehen.

Es kommt auf die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht die abgelaufene an.

Beschäftigungszeit im Sinne der Regelung ist alleine die Zeit beim aktuellen Arbeitgeber. Die Regelung nimmt nur auf Teile der Vorgaben zur Beschäftigungszeit bezug.
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