Integration - Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Migranten
#1

Ich bin der Meinung, dass die Nicht-EU-Migranten, die seit 5 Jahren in Deutschland sind, das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen erhalten müssten, so wie es die anderen EU-Staatsbürger von 27 EU Mitgliedstaaten ja auch haben. Die Nicht-EU-Migranten sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen. Ich denke, es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration. Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter. Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert, sondern ihr muss endlich entsprochen werden. Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden. İch denke, wenn die EU-Bürger 3 Monaten nach der Einreise an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen, sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft. Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Migranten auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Irland, Frankreich, Spanien und der Schweiz, Belgien. Ich glaube, wer seit Jahren ( z.B. 5 Jahre ) hier lebt und Steuern zahlt, soll bei Kommunalwahlen mitbestimmen dürfen.
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#2

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Ich bin kein Wahl-Fachmann, aber ich denke auch, dass Nicht-EU-Migranten das Recht erhalten müssen, an Kommunalwahlen teilzunehmen (sowohl wählen als auch gewählt werden). Gleiche Pflichten, gleiche Rechte.

Besonders erstaunlich ist, dass die seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden ****** nicht an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen (da die Türkei kein EU-Mitglied ist).
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#3

Ich halte das auch für eine gute Idee. Es ist doch sinnvoll und wünschenswert, wenn sich alle, die in einer Gemeinde wohnen und direkt von deren Maßnahmen betroffen sind, an der demokratischen Willensbildung beteiligen können. Es fördert die vielzitierte Integration. Und auch die Erfahrungen mit dem kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger sind durchweg positiv. Es wäre außerdem nicht nur politisch richtig, sondern auch juristisch machbar: es müßten lediglich die kommunalen Wahl- oder Gemeindeordnungen entsprechend geändert werden. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen meiner Ansicht nach nicht.

Anders ist dies bei einem möglichen Wahlrecht für Ausländer auf Bundes- oder Landesebene, dessen Einführung auch durchaus - mit denselben Argumenten -sinnvoll sein kann. Hier liegt das Problem darin, dass nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgehen muss. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob "Volk" nur die Deutschen nach Art. 116 GG meint oder aber zeitgemäß alle Menschen, die in Deutschland leben. Folgt man dieser zweiten Meinung wäre keine Verfassungs-, sondern nur eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig.

Unabhängig davon sollte man jedenfalls dringend daran arbeiten, dass diejenigen, die die Auswirkungen der Politik spüren und diese mit ihren Steuern finanzieren, auch ein demokratisches Mitspracherecht in Form eines Wahlrechts bekommen.

Daniel Schön
Rechtsanwalt


Schön Mikulić Rechtsanwälte
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