Inflationsausgleich als Dualer Student mit praxisintegriertem Studium
#1

Hallo liebes Forum,

Ich streite mich hier mit meiner Buchhaltung zwecks des Inflationsausgleiches für Angestellte, Azubis und Studenten im ÖD.

Folgendes:
Kurze Info: Angestellt bin ich im Dienstleistungsbereich Entsorgung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-E)
Ich habe einen Ausbildungsvertrag von meiner Hochschule unterzeichnet (er heist tatsächlich Ausbildungsvertrag).
In dem Vertrag steht folgender Abschnitt drinnen:
Zitat:Ausbildungsort
Die praxisintegrierten Studienabschnitte (Praxisphasen) werden in ____________________
durchgeführt. Der Praxispartner behält sich einen Einsatz an anderen Ausbildungsorten vor, soweit dieses zur Errei-
chung des Studienzieles erforderlich ist. Folgende Studienmaßnahmen werden außerhalb des o. g. Ausbildungsortes
durchgeführt:

Während des gesamten Studiums wurde ich nach TVSöD § 8 Abs. 1 Buchst. a vergütet.
Das Studium würde jetzt noch bis Ende September laufen.

Anscheinend falle ich aber mit einem praxisintegrierten Studium nicht unter den TVSöD.

Netterweise habe ich auch ein paar Kommilitonen von mir gefragt, die ebenfalls im öD arbeiten (hier allerdings beim ITZ Bund).
Sie konnten mir bestätigen, dass Sie die Zulage nach TVSöD erhalten haben (mit dem Juni-Entgelt die 620€).

Jetzt bin ich verwirrt und weiß nicht mehr so recht weiter.
Ich habe mein Studium am 1. Oktober 2020 begonnen und werde es planmäßig am 30. September 2023 beenden.
Die ganze Zeit habe ich für das Unternehmen gearbeitet. Aufgrund von Großprojekten auch in den Theoriephasen (das soll hier aber nichts heißen, das ist eine andere Sorge von mir).
Ich wurde immer nach TVSöD bezahlt und bin (logischerweise) auch von der Inflation betroffen. Aber ich bekomme keinen Cent als Ausgleich.
Das erscheint mir ziemlich ungerecht.
Kann mir hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen und weiterhelfen?

PS: Es gibt auch einen "Knebelvertrag". Die Buchhaltung meint jedoch, dass es sich um ein Extra handelt, das erst nach dem Studium in Kraft tritt und somit keinen Einfluss auf diese Thematik hat.
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#2

Was ist denn zur Vergütung vertraglich geregelt?
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#3

OP Hier:
Vertraglich wurden für die 3 geplanten Jahre folgende Beträge vereinbart.
1018,26€ ab dem 1.10.2020
1068,20€ ab dem 1.10.2021
1114,02€ ab dem 1.10.2022

Für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiven Studienentgelter (nach TVSöD § 8 Abs. 1) (bis 31. März 2021).
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#4

Wenn man feste Beträge vereinbart hat gelten diese. Ein Bezug auf den TVSöD und ergänzende Tarifverträge wurde wohl nicht vereinbart.


Dies ist kein Zitat aus dem Arbeitsvertrag?
"Für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiven Studienentgelter (nach TVSöD § 8 Abs. 1) (bis 31. März 2021)."
Selbst wenn würde es wohl keine geeignete Anspruchsgrundlage sein um Inflationsausgleich zu fordern.
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