Gültigkeit der Ausbildung
#1

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei die Ausbildung zum Verwaltungswirt zu machen und werde die vsl. im kommendem Sommer beenden. 
Nach meinen Plänen würde ich mich nach der Ausbildung selbstständig machen und versuchen etwas auf die Beine zu stellen und somit erstmal den Beruf nach der Ausbildung nicht weiterzuführen. Nun habe ich habe "gehört", dass die Ausbildung, wenn man nicht mehr in dem Beruf tätig ist, nach mehreren Jahren "verfällt" (so als wenn man die Ausbildung nie gemacht hätte). Weiß jemand, ob es stimmt oder ob etwas ähnliches passieren könnte? Wäre mir schon wichtig, dass ich jederzeit wieder in den Beruf einsteigen könnte, da die Selbstständigkeit mit einem gewissen Risiko verbunden ist.

Danke für eure Antworten
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#2

Das wäre ja fast schon ein Verstoß gegen Art. 12 GG.
Eine abgeschlossene Ausbildung bleibt eine abgeschlossene Ausbildung, egal ob du wegen anderer Tätigkeit, Krankheit oder Kinderbetreuung lange aus dem Beruf raus warst.
Sicherlich hast du dann keine Berufserfahrung und würdest im Vergleich schlechtere Chancen haben.
Aber ein "Verfall" wird es auf keinen Fall geben.
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#3

Die Ausbildung bleibt gültig. Das Jobcenter geht aber ggf. davon aus, dass man Arbeiten ohne Qualifikationsanforderungen annehmen muss, wenn man schon länger nicht entsprechend tätig war.
Potentielle Arbeitgeber werden es entsprechend gewichten. Dort kann die selbstständige Tätigkeit aber einen eigenen Wert haben. Kommt auf die Selbständigkeit und den potentiell dann angestrebte Tätigkeitsbereich in der Verwaltung an.
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#4

Zumeist muss man die Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn man nach erfolgreichem Abschluss nicht im öffentlichen Dienst arbeitet. Das solltest du unbedingt vorher prüfen.

Ansonsten: Der Abschluss "verfällt" zwar nicht, aber ich würde einen Bewerber mit Berufserfahrung und einen Bewerber mit frischem Abschluss im Zweifel vorziehen vor einem Bewerber, der seit Jahren mit der Materie nichts mehr zu tun hatte.
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