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Erreichbarkeit im Urlaub
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Nachricht |
Gast
Unregistered
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Erreichbarkeit im Urlaub
Hallo,
mich interessiert, wie in anderen Kommunen die telefonische Erreichbarkeit im Urlaub geregelt ist. Bei uns muss man die telefonische Erreichbarkeit im Urlaubsantrag eintragen. Da wagt natuerlich keiner, keine Telefonnumer einzusetzen. Ist das auch in anderen Kommunen ueblich und ist das rechtmaessig ? Zwar habe ich in meinen Urlauben noch nie einen Anruf bekommen, aber alleine die Moeglichkeit des Anrufs und das Mitnehmen des Handys stoert mich.
Viele Gruesse
Axel
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| 07.07.2011 16:13 |
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Gast
Unregistered
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RE: Erreichbarkeit im Urlaub
Mein Schwager ist Kommunalbeamter und in seiner Freizeit Extrem-Bergsteiger.
Ich würde gerne mal sein Gesicht sehen, wenn da irgendwo in Patagonien in rund 5.000 Meter Höhe bei Eis & Schnee in einer Steilwand sein Handy klingelt und sein Chef ist dran.
Jeder Arbeiter, Angestellter und Beamter hat im Normalfall einen Vertreter.
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen mag es sinnvoll sein, dass z. Bsp. ein Behördenleiter auch während des Urlaubs tel. erreichbar ist und er auch sein Handy stets eingeschaltet hat.
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| 08.07.2011 08:38 |
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