Ernennung Oberstudienrat - Übernahme zusätzlicher Aufgaben
#1

Ich bin 2005 zum Oberstudienrat ernannt worden mit klar begrenzten zusätzlichen Aufgaben an dieser Schule. Nun habe ich die Schule gewechselt - die Schulleitung besteht auf Übernahme zusätzlicher Aufgaben an der neuen Schule - ist dies rechtmäßig?
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#2

Kommt auf die Aufgaben an. Aber der Dienstherr ist recht frei dabei Beamten zusätzliche Aufgaben zu übertragen
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