Einstufung Tätigkeit Kämmerei, insbesondere §2b UStG, BGA`s
#1

Bin seit 01.12.22 in einer Kommune beschäftigt und als Steuerfachwirtin eingestellt worden für § 2 b UStG, BGA`s, für die GmbH und zur Unterstützung des Kämmerers.

Eingruppierung TVöD?
Wir haben gerade Rechnungsprüfer hier und die sagen mein Gehalt ist zu hoch, da ich ungelernt bin (keine Verwaltungsangestellte). Echt? Steuerfachwirtin - besser geht es doch nicht!

Anscheinend will man jetzt rückwirkend mein Gehalt kürzen mit dem Hinweis, da Einstufung nicht vom Landratsamt abgesegnet, Anstellungsvertrag bezg. Gehalt nichtig!
Ich muss mich doch darauf verlassen können, dass das, was mir geboten wird, auch richtig ist.
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#2

Der Vertrag wäre nicht nichtig, sondern die Angabe zur Entgeltgruppe entfaltet schlicht keine Bindungswirkung.

Geht es alleine um die Frage der Qualifikation oder auch um die Bewertung der Tätigkeit? Bei Qualifikation käme es noch darauf an, ob Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder Anforderungen aus der Entgeltordnung selber.

Um welche Entgeltgruppe geht es und von was geht der Rechnungsprüfer aus? Möglichst mit Abschnitten Entgeltordnung und ggf. Fallgruppen.
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#3

Kuriose Geschichte. Ich würde an deiner Stelle natürlich keine geringere Entgeltgruppe und Stufe akzeptieren. Selbst wenn die Eingruppierung und Einstufung falsch sein sollte: Kommunen können auch außer- und übertariflich bezahlen. Von daher ist gegebenfalls der Gang zum Anwalt zu empfehlen.
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#4

"Kommunen können auch außer- und übertariflich bezahlen."
Das ist in mehreren Bundesländern nicht erlaubt. Daneben ist es ggf. ein Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitgeberverbands.

Wichtig ist erstmal den Sachverhalt zu klären, um zu schauen, welche Spielräume bestehen.
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#5

Also eingruppiert bin ich in 6, 3 und was genau der Grund von Seiten der Prüfer ist kann ich nicht sagen. Ich hab es durch Zufall erfahren, da sich mein Vorgesetzter verplappert hat. Jedenfalls hat es von der Personalstelle, nach Rückfrage meinerseits geheißen "das Prüfungsergebnis wird mir nach der Schlussbesprechung mitgeteilt" und so ist es dann. Also der Geschäftsstellenleiter, der Kämmerer und die 2 Bürgermeister hätten meines Erachtens schon wissen, wo sie mich eingruppieren. Ich hab einen gültigen Arbeitsvertrag und der soll nicht mehr gelten?
Meine Stelle war über ein Jahr unbesetzt und wenn das so weitergeht wird sie das auch bald wieder sein...

Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten.
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#6

Die Angabe der Entgeltgruppe in einem Arbeitsvertrag im Bereich TVöD ist im Regelfall nicht bindend. Die Eingruppierung ergibt sich gemäß TVöD aus der übertragenen Tätigkeit. Selbst wenn im Arbeitsvertrag E6 steht (es kommt auf die Formulierung an) tatsächlich aber die korrekte Eingruppierung E4 oder E5 oder auch E9a sind, dann ist man in die korrekte Entgeltgruppe eingruppiert und nicht in die E6 aus dem Arbeitsvertrag.

"da ich ungelernt bin"
Das deutet erstmal auf den Aspekt Ausbildungs- und Prüfungspflicht hin. In welchem Bundesland liegt die Kommune?
Soweit es darum geht, sind die tatsächlichen Auswirkungen überschaubar. Lediglich für Dezember erfolgte eine zu hohe Bezahlung. Diese kann wegen der tariflichen Ausschlussfrist nicht mehr zurückgefordert werden. Für Januar und Februar führt die geplante Tarifänderung zu den Regelungen der Zulage im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht dazu, dass es zu keiner Rückforderung kommen kann. Daneben greift für Januar die tarifliche Ausschlussfrist und wenn der Arbeitgeber sich nicht beeilt auch für Februar.

Wenn es andere Begründungen sind müsste man schauen.
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