Eingruppierung mutwillig falsch?
#1

Hallo zusammen,

bei uns fand eine Rekommunalisierung statt und natürlich gab es einige Probleme bei der Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe. Wir wurden alle in die EG 6 eingruppiert, ohne genauer auf die Tätigkeitsdarstellung einzugehen. Nach Widerspruch wurde ein externes Unternehmen beauftragt, welches uns nun befragt hat konkret zur Tätigkeitsdarstellung und unseren Aufgaben. Im gesamten Gebiet ist dieses bei kommunalen Unternehmen für die Eingruppierungen zuständig ist - also ein sehr angesehenes Unternehmen mit entsprechender Expertise. 
Unserer Abteilung hat noch keine Information erhalten, andere wurden bereits direkt vom beauftragten Unternehmen informiert -also sehr transparent.

Nun haben wir gehört, dass wohl ein Treffen mit unserem Leiter und dem GF sowie dem Personalleiter stattfinden soll bzgl. unserer Eingruppierung. Wir nehmen an, dass wir vom beauftragten Unternehmen in die 8 eingruppiert worden sind und dies aber aus Kostengründen nicht erwünscht ist, da zu viele Mitarbeiter betreffen wird.

Kann sich ein GF gegen das eigentlich korrekte Ergebnis dagegen wehren und uns vielleicht nur in die 7 einstufen? Dürfen wir die Sichtung der Auswertung des externen Unternehmens einsehen? Welche Wege stehen uns nun zur Verfügung?

Vielen Dank!
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#2

"Kann sich ein GF gegen das eigentlich korrekte Ergebnis dagegen wehren und uns vielleicht nur in die 7 einstufen?"
Nein. Aber er kann sich ggf. eine Meinung zur Eingruppierung bilden und auf der Basis bezahlen. Wenn er bewusst zu wenig bezahlt wäre ggf. zu prüfen ob Straftatbestände erfüllt sind. Legale Stellschraube kann ggf. die Frage der tatsächlich übertragenen Tätigkeiten sein.

"Dürfen wir die Sichtung der Auswertung des externen Unternehmens einsehen? "
Arbeitsrechtlich besteht darauf kein Anspruch für den einzelnen Beschäftigten. Ob der Personalrat ein Recht auf Einsicht hat hängt von den Details ab. Ggf. könnte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ein Anspruch auf Einsichtnahme bestehen.

"Welche Wege stehen uns nun zur Verfügung?"
Der Personalrat ist bei der Eingruppierung in der Regel zu beteiligen. Die Details unterscheiden sich in den 16 Landespersonalvertretungsgesetzes ein wenig. Aber darüber gibt es gewisse Einflussmöglichkeiten.
Ansonsten kann natürlich jeder Beschäftigte die zutreffende Eingruppierung durchsetzen. Notfalls halt vorm Arbeitsgericht.
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#3

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Straftatbestände... Das klingt nach einem drastischen Schritt.

Ich bin gespannt was herauskommen wird, aber die Frustration ist aktuell enorm in unserer Abteilung. Es gibt ein Tarifwerk und danach muss gehandelt werden.

Ich kann diese Abweichungen nach 'Nase' nicht nachvollziehen.
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