Eingruppierung E8 / E9
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Beitrag: #1
Eingruppierung E8 / E9
Hallo!
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung!
Wir sind drei Sachbearbeiter, die alle das gleiche bearbeiten. Die Kollegen haben jeweils die zweite Verwaltungsprüfung gemacht und erhalten E9. Ich erhalte E8 (habe auch die 2. Prüfung nicht). Seit 2 1/2 Jahren machen wir nun alle die gleiche Tätigkeit. Habe ich Anspruch auf E9? Eine Stellenbeschreibung habe ich bisher nicht gesehen!
Danke für die Auskunft!


05.04.2011 09:33
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1887 Offline
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Beitrag: #2
RE: Eingruppierung E8 / E9
Moin,

erster Schritt ist immer Nachfragen beim Personalamt, warum das so ist. Es gäbe Gründe warum das korrekt sein könnte (ausgeübte Tätigkeiten entsprechen nicht den auszuübenden Tätigkeiten, Kollegen haben einen KU Vermerk), aber dann gehört das erläutert und begründet.

Eine Arbeitsplatzbeschreibung würde ich ebenfalls auf jeden Fall einfordern, sie beschreibt die Tätigkeiten, die auszuüben sind und ist damit Eingruppierungsgrundlage (nicht die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten!).

Grüße
1887
05.04.2011 13:19
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Beitrag: #3
RE: Eingruppierung E8 / E9
Ist bei mir ähnlich! Allerdings ist bei mir das Problem, dass ja mit dem TVÖD der Bewährungsaufstieg (Vc in Vb) weggefallen ist, den es bei der Eingruppierung der Kollegen damals beim BAT noch gab!
05.04.2011 13:38
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Gast
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Beitrag: #4
RE: Eingruppierung E8 / E9
Hallo nochmal!

Zur Verdeutlichung meiner Frage:
Der eine Kollege wurde 2008 neu eingestellt (E9), die Andere war in der Behörde und hat nach der Elternzeit wieder angefangen (E9), ich selber habe auch nach Elternzeit und Sonderurlaub wieder angefangen - ich wurde vom BAT übergeleitet (bekomme E8 und eine Zulage für den ehemal. Ortszuschlag).
Die Kollegin, die die Stelle zuvor hatte, wurde nach A10 bezahlt!
Also Bewährungsaufstieg nach altem Recht liegt hier wohl nicht vor?!

Nochmal Danke für Eure Auskünfte!
05.04.2011 14:13
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Wonneproppen74 Offline
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Beitrag: #5
RE: Eingruppierung E8 / E9
wenn ich das lese könnt ich platzen.

ich würde auch zu gerne wissen, wie die das begründen- man kann das schlecht nachlesen- finde ich
07.04.2011 15:52
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Beitrag: #6
RE: Eingruppierung E8 / E9
Du hast nur den A 1 - damit ist deine maximale Eingruppierung E 8.

Solltest du während deiner Ausbildung eigentlich gelernt haben!
04.07.2011 10:27
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maennlich Hank Offline
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Beitrag: #7
RE: Eingruppierung E8 / E9
Mit dem A I ist bei E8 Ende im Gelände; es sei denn man ist über 40 Jahre alt. Allerdings finde ich es etwas seltsam, dass ihr alle die selbe Tätigkeit macht und nur du E8 bekommst. Im Normalfall (da Bewertung arbeitsplatzgebunden) müsste dein Arbeitsplatz auch E9 sein, dürfte dann aber nicht mehr von dir besetzt werden....
04.07.2011 18:59
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Beitrag: #8
RE: Eingruppierung E8 / E9
Moin!
Meine Ausbildung ist 25 Jahre her...! Da gab es noch kein E8.
Und ich bin über 40.
05.07.2011 08:57
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maennlich Hank Offline
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Beitrag: #9
RE: Eingruppierung E8 / E9
Aber da gab es schon eine Endgruppe im mittleren Dienst, BAT 5c glaub ich...!

Dann verstehe ich nicht, woran es hapert. Okay, wenn die Stelle höhergruppiert wird, muss sie neu ausgeschrieben werden, aber der Stellen- inhaber sollte die besten Chancen haben.
05.07.2011 21:32
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Meier75 Offline
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Beitrag: #10
RE: Eingruppierung E8 / E9
Moin zusammen.

Kann mir einer sagen wo die Begrenzung EG8 festgelegt ist?

Bei uns in der Behörde gibt es ein paar Arbeitsplätze die mit EG 9 vergütet aber nicht mit Kollegen besetzt sind, die den A2 haben sondern die normale Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten.

Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Eingruppierung auf Grund der Aufgaben erfolgt und nicht mit der Qualifikation zusammen hängt. Selbst der Dr. Dr. erhält auf einer EG 7 Stelle nur EG 7.

Eine entsprechende EG könnte nur nicht gegeben werden, wenn ein bestimmter Abschluss erforderlich ist, z. B. ein Studium etc.

Schöne Grüße

09.07.2011 09:39
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