09.10.2022, 13:48
Ein Personalrat wendet sich an den Vorstand um die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Personalrat zu bemängeln. In einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden wird die Einigkeit zwischen Geschäftsführung und Vorstand erklärt. Der Personalrat wird aufgefordert seine Kompetenzen nicht zu überschreiten und damit gewissermaßen ein "Maulkorb " verpasst.
Nun die Frage: Wie weit geht das Direktionsrecht des Vorstandes?
Nun die Frage: Wie weit geht das Direktionsrecht des Vorstandes?